Rund jeder 20. Leitungswasserschaden, den die Wohngebäudeversicherer regulieren, geht auf Frost zurück. Jahr für Jahr entsteht dadurch ein Schaden von 120 bis 150 Millionen Euro – die Dunkelziffer der nicht versicherten Fälle ausgenommen. Vor 20 Jahren war die Schadenssumme im Schnitt nur halb so hoch. Viele dieser kostspieligen und nervenaufreibenden Schäden könnten mit einfachen Maßnahmen verhindert werden. Diese fünf Empfehlungen helfen dabei:
Auch wenig oder gar nicht genutzte Räume sollten beheizt werden (Keller, Gäste-WC etc.), am besten drehen Sie das Ventil nie komplett zu.
Wo nicht geheizt werden kann, etwa im Außenbereich, sollten die Rohre vor dem Winter entleert werden.
Liegen Wasserrohre frei, sollten sie wärmedämmend isoliert werden.
Kalte Zugluft sollte durch entsprechend abgedichtete Türen und Fenster (auch im Keller!) vermieden werden.
Auf die sogenannte Frostschutzstellung an der Heizung allein kann man sich nicht verlassen, denn sie schützt lediglich den Heizkörper, nicht aber die Zulauf- und Ablaufrohre.
Am Samstagnachmittag sind in einer Stadt in der Nähe von Denver, im Bundesstaat Colorado, Flugzeugzeile in ein Wohngebiet gestürzt. Gott sei Dank gibt es derzeit keine Berichte über Personenschäden. Laut Angabe der Polizeisprecherin in Broomfield sind die Menschen durch den Lärm aufgeschreckt worden, der durch die Triebwerksexplosion entstand.
Ein Zeuge berichtete, dass es einen Knall gegeben habe, als er aus seinen Haus ging, sah er Trümmerteile in einem Vorgarten.
Gut ist, dass bei dem Vorfall keine Personen zu Schaden gekommen sind. Doch was passiert bei einem Sachschaden an Haus und Hausrat? In aktuellen GDV-Musterbedingungen Stand 2016 gilt, dass
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung mitversichert sind.
Versicherungsbedingungen mit den Wortlaut der GDV Musterbedingungen Stand 2008, 2010, oder 2016 sind der Mindeststandard auf dem Deine Versicherung fußen sollte. Da wir hier von Mindest und Standard reden, ist Dein Individueller Bedarf noch zu klären.
Doch warum sollte sowas überhaupt in der Gebäude- oder Hausratversicherung berücksichtigt sein. Verliert ein Flugzeug seine Teile oder seine Ladung und beschädigt damit Dein Haus, dann ist in Deutschland die Haftpflichtversicherung für die Regulierung zum Zeitwert in der Bütt. Die Gebäudeversicherung ist in der Gefahr Feuer an dieser Stelle jedoch Träger des ersten Risikos. Standardgemäß zahlt die Gebäudeversicherung jedoch nicht den Zeitwert wie die Haftpflichtversicherjng, sondern den Neuwert und nimmt den Haftpflichtversicherer des Flugzeugs in Regress. Zum Zeitwert hier ein stark vereinfachtes Beispiel.
Ein Laminatboden wurde 2005 verlegt und hatte einen Wert von 2.000,00 EUR. Im Jahr 2010 wurde dieser Boden zerstört. Nach Herstellerangaben hat der Boden eine Lebensdauer von 10 Jahren. Da der Boden also schon 5 Jahre alt ist, ist der Zeitwert bei 1.000,00 EUR. Einen Neuwert zu versichern macht als Sinn, denn einen gebrauchte Laminatboden bei eBay zu kaufen ist etwas realitätsfremd – bei einem Haus gibt es selbstverständlich Gewerke die um ein vielfaches teurer sind als der Laminatboden.
Anno 2000 berichteten Meteorologen, dass wir nie wieder einen Winter mit Schnee und eisigen Temperaturen erleben werden – Das erinnert an den James Bond Film, „Sag niemals nie!“
Was haben wir erlebt? Unglaubliche Schneemassen, immer wieder Schüppen und Streuen, danach Regen und Glätte – Zeit für einen Versicherungsmakler Euch durch die Versicherungsbrille gucken zu lassen.
Viel Schnee = viel Gewicht!?
Anders als Regen bleibt der Schnee liegen und das kann für das Dach eines Hauses zur Belastungsprobe werden. Im „trockenen“ Zustand bringt ein Kubikmeter Schnee zwischen 30 kg und 50 kg auf die Waage. Dass sollte in unseren Breitengraden erst einmal kein Problem darstellen. Doch was passiert, wenn auf den Schnee Regen folgt? Dann kann sich das Gewicht vervierfachen und mehr. Wir reden dann von über 200 kg je Kubikmeter und das kann vor allem Flachdächern zu schaffen machen – also Bungalows und Garagen. Bricht das Dach, dann wird’s teuer – denn nicht nur das Dach wird Schaden nehmen, sondern gleich das ganze Haus – wenn aus Schnee Wasser wird, fließt dieses in Richtung Bodenplatte, also durch das ganze Haus (wenn das Dach undicht ist, dann ist der Keller feucht).
Im Fachbegriff reden wir hier vom Schneedruck – in der einfachen verbundenen Gebäudeversicherung ist dieser Vorfall kein Schadenfall. Du musst eine Elementarschadenversicherung im Vertrag versichert haben. Die Elementarschadenversicherung leistet natürlich mehr als nur Schneedruck. Ich hoffe, dass tauender Schnee nicht zu einem Erdfall, der auch in der Elementarversicherung beinhaltet ist, führen wird. Ratsam ist die Elementarschadenversicherung allemal, denn wir müssen mit der ein oder anderen Naturkatastrophe schon rechnen.
Schnee taut auch auf den Dächern
Nun hat das Dach doch alles mit Bravour gemeistert. Doch Schnee, der taut, ist in Bewegung und es kann anfangen zu tropfen. Tropft dieses Wasser aber nicht von außen ab, sondern dringt in das Haus ein, dann reden wir von eindringenden Regen und Schmelzwasser. Dieser Fall ist grundsätzlich nicht in einer Gebäudeversicherung versichert, kann jedoch mit guten Vertragswerken eingeschlossen sein.
Schnee auf dem Dachboden
Wer hätte gedacht, dass Schnee auch auf den Dachboden kommt. Bilder von solchen Fällen sind zu Hauf durch die sozialen Medien gegangen. Doch ist dieser Fall versichert? Ganz ehrlich, bis zum heutigen Tag wusste ich gar nicht, dass sowas passieren kann – also habe ich mich auf die Suche begeben und Bedingungswerke gelesen. Eine genaue Leistungsbeschreibung habe ich in der Kürze der Zeit nicht gefunden, bis auf eine:
Die Allgefahrdeckung. Hier sagt der Versicherer, dass Schäden aller Art versichert sind, insbesondere bisher unbekannte und unbenannte.
Wer Schnee auf dem Dachboden hatte, dem ist gut geraten, diesen zu entfernen. Denn jeder hat eine Schadenminderungspflicht.
Wenn Du im Monat 2.500,00 EUR Einkommen hast und jeden Monat 2.600,00 EUR ausgibst, dann ist Dein Konto zwangsläufig in den roten Zahlen und Du musst sparen, Erspartes auflösen, den Beruf wechseln oder mit dem Chef in die Lohn-Gehaltsverhandlung gehen. Wenn das bei Versicherungen passiert, dann muss der Versicherer auch reagieren.
Definiton Schaden Kostenquote
Die Combined Ratio (Schaden Kostenquote) bezeichnet in der Versicherungswirtschaft das Verhältnis von Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Betriebskosten) und den Versicherungsleistungen zur abgegrenzten Prämie. Eine geringe Combined Ratio ist daher positiv zu bewerten – eine hohe Combined Ration ist negativ zu berwerten. Überschreitet die Combined Ration die 100% Hürde, dann ist das ein Alarmzeichen.
Versicherer haben dann einige Mittel die Quote zu verbessern, dazu gehören unter anderem:
Bei einem leerstehenden Gebäude genügt es nicht, das Gebäude regelmäßig zu kontrollieren . Wenn Hauseigentümer die Wasserleitungen nicht leeren, kann ein daraus resultierender Wasserschaden als grob Fahrlässig gewertet werden. Zumindest sahen das die Richter der OLG Koblenz (Az.: 10 U 2170/19)
Was war passiert?
Ein Hauseigentümer hat bei seinem leerstehenden Objekt einen frostbedingten Wasserschaden erlitten. Der Versicherer berief sich auf grobe Fahrlässigkeit und kürzte die Leistung, im Verhältnis der schwere der Fahrlässigkeit, um 75 Prozent. Der Fall landete so vor Gericht.
Niederlage für den Versicherungsnehmer
Die Richter des Landgericht und dem Oberlandesgericht schlossen sich der Einschätzung des Versicherers an. Eine reine Kontrolle des leerstehenden Hauses genüge nicht bedingungsgemäß nicht aus. Er hätte vielmehr zusätzlich alle Wasserleitungen und -Anlagen leeren müssen und entleert halten müssen, da die entsprechende Klausel trage der besonderen Gefährdung nicht genutzter Objekte Rechnung. Aus diesem Grund seinen Sicherheitsmaßnahmen, nicht nur bei Frost zu treffen.
Fazit
Wenn versicherte Gebäude leer stehen, schaut Euch die besonderen Versicherungsbedingungen genau an. Wer sich nicht sicher ist, der kann sich jederzeit über vertragliche Obliegenheiten informieren. Für genutzte Immobilien gilt, auf den Einschluss grober Fahrlässigkeit zu achten. Ob Schadenfälle grob Fahrlässig herbeigeführt wurden muss leider oft vor Gericht geklärt werden. Daher ist Weitsicht empfehlenswert.
In den letzten Tagen hat die Presse auch in Gütersloh über die Streu und Reinigungspflichten im Herbst berichtet. Hauseigentümer haben seine sogenannten Verkehrssicherungspflicht! Das bedeutet, das Grundstücke im Rahmen der Satzung der Kommune zu reinigen und zu streuen sind. Kommt ein Hauseigentümer oder sein Vertreter dieser Pflicht nicht nach kann es zu Haftungsansprüchen kommen, wenn dadurch jemand zu Schaden kommt.
Es wird in der Presse darauf hingewiesen, dass eine private Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden aufkommt. Diesen Passus gilt es zu konkretisieren und er ist auch etwas zu kurz gefasst. Die Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person grob Fahrlässig verursacht hat. Wer also vorsätzlich handelt ist dabei nicht versichert.
Weiter lohnt sich ein Blick in das Kleingedruckte, so kann eine Formulierung in Alttarifen z.B. sein:
„Versicherungsschutz besteht, sofern keine Teile des Grundstücks Betriebsfremden überlassen werden. Ausgeschlossen bleiben Pflichten, die auf Erfüllung von Verträgen beruhen.“
Weiter ist es durchaus denkbar, dass der Versicherer eine von der Pauschalen Versicherungssumme abweichende Entschädigungsgrenze vereinbart hat oder das die Versicherungssumme eines veralteten Tarif völlig unzureichend ist.
Klar ist, dass eine Haftpflichtversicherung begründete Ersatzansprüche aus Sachschäden zum Zeitwert erstattet. Bei Personenschäden werden, soweit die begründet sind, die medizinischen Kosten erstattet und auch ggf. der unechte Vermögensschaden. Werden unbegründete Schäden geltend gemacht, dann wehrt der Versicherer diese Schäden notfalls auch gerichtlich ab.
Für verunfallte lohnt es sich also über eine Arbeitskaftversicherung oder Unfallversicherung nachzudenken. Denn wer über seine eigen Füße stolpert kann nachher das Laub nicht dafür verantwortlich machen. Für Hauseigentümer ist für rein vermietete Objekte die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dringend zu empfehlen.
Wie hoch ist eingentlich das Schadenpotenzial von Naturgewalten? Während der Klimawandel in aller Munde ist, stellen sich viele Haus- und Eigenheimbesitzer nur mäßig auf Schadenereigniss ein.
Der vom Versicherer-Gesamtverband GDV aufgesetzte „Naturgefahren-Check“ vermittelt ihnen nun einen konkreteren Eindruck davon, wie kostspielig und schwerwiegend Schäden durch Starkregen oder Sturm und Hagel in der jüngeren Vergangenheit in der jeweiligen Lage ausfielen. Zudem lässt sich das Hochwasserrisiko in Erfahrung bringen.
Auf der Seite Naturgefahren-Check muss lediglich die Postleitzahl eingetragen werden, um die folgenden, aus Versicherungsfällen generierten Daten für 2019 zu erhalten: Zahl der Schäden im Bundesland, die teuersten Schäden durch Starkregen oder Sturm/Hagel an einem Einfamilienhaus in der Region und eine Hochwasser-Gefahreneinschätzung für Gebäude im betreffenden Postleitzahlengebiet.
Für Gütersloh ergibt sich folgendes Ergebnis:
Durch Naturgefahren beschädigte Gebäude in NRW
327.000
Teuerster Schaden durch Starkregen in der Region
49.645,00 EUR
Teuerster Schaden durch Sturm/Hagel in der Region
152.452,00 EUR
Hochwassergefahr
hoch
Die Informationen sollen Anhaltspunkte für Schutzmaßnahmen, die Bauplanung und optimalen Versicherungsschutz liefern. Noch immer haben viele Hausbesitzer keine Elementargefahrenversicherung für ihr Gebäude und ihren Hausrat abgeschlossen und stehen daher im Falle des Falles „im Regen“.
Naturgefahren sind Bestandteil der Gebäude- und Hausratversicherung. Sie unterscheiden sich in Sturm/Hagel und weitere Naturgefahren (Elementargefahren). Standardgemäß sind Sturm und Hagel in der Verbundenen Gebäudeversicherung und die der Verbundenen Hausratversicherung enthalten. Weitere Naturgefahren müssen gesondert beantragt werden und sind in Zeiten des Klimawandels hoch empfehlenswert. Doch was ist eigentlich ein Sturm, wann kann der Schaden bei der Versicherung eingereicht werden?
Klar ist, das Wetterdienste das Wetter aufzeichnen und der Versicherer in der Lage ist, festzustellen welche Wetterlage am Schadentag vorlag. Die nachfolgende Tabelle beschreibt Windebewegungen nach dem Beaufortgrad. Ein Versicherungsfall liegt nach den meisten Versicherungsbedingen ab Windstärke 8 nach Beaufortgrad. Sogenannte Allgefahrdeckungen leisten jedoch auch bei geringeren Windbewegungen.
Beaufortgrad
Bezeichnung
Geschwindigeit (km/h)
Beispiele für Auswirkungen im Binnenland
0
Windstille
< 1 km/h
Rauch steigt senkrecht auf
1
leiser Zug
1 – 5 km/h
Windrichtung wird duch den Zug des Rauches angezeigt
2
leichte Brise
6 – 11 km/h
Wind ist im Gesicht spürbar, Blätter und Fahnen bewegen sich
3
schwache Brise schwacher Wind
12 – 19 km/h
Wind bewegt dünne Zweige und streckt Wimpel
4
mäßige Brise, mäßiger Wind
20 – 28 km/h
Wind bewegt Zweige und dünnere Äste, hebt Staub und loses Papier
5
frische Brise, frsicher Wind
29 – 38 km/h
kleine Laubbäume beginnen zu schwanken, Schaumkronen bilden sich auf Seen
6
starker Wind
39 – 49 km/h
starke Ästeschwanken, Regenschirme sind schwer zu halten, Telegrafenmasten pfeifen im Wind
7
steifer Wind
50 -61 km/h
fühlbare Hemmungen beim Gehen gegen den Wind, ganze Bäume bewegen sich
8
stürmischer Wind
60 – 74 km/h
Zweige brechen von Bäumen, erschwert erheblich das Gehen im Freien
9
Sturm
75 – 88 km/h
Äste brechen von Bäumen, kleinere Schäden an Häusern (Dachziegel heben sich)
10
schwerer Sturm
89 – 102 km/h
Wind bricht Bäume, größere Schäden an Häusern
11
orkanartiger Sturm
103 – 117 hm/h
Wind entwurzelt Bäume, verbreitet Sturmschäden
12
Orkan
ab 118 km/h
schwere Verwüstung
Da Versicherungsnehmer in der Beweispflicht sind, ob ein Schadenfall vorlag – also ein Sturm mit mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, ist es zum einen ratsam Pressemitteilungen vorzulegen. Alternativ ist auch möglich beim Deutschen Wetterdienst den Klimastatus abzufragen
Seit dem Lockdown ist nun fast ein halbes Jahr vergangen. Zeit ein Resümee zu ziehen!
Es war eine politische Entscheidung, mit dem Lockdown, wenn wir zurückblicken kommen viele Fragen auf. Waren diese harten einschritte tatsächlich erforderlich, hätte man etwas anders machen können? Nun der neuartige SARS-Covid 19 Virus war nun mal neuartig, wenig erforscht und in seinen gesundheitlichen Auswirkungen nicht einschätzbar. Ich erinnere mich noch an die ersten Tage des Lockdown, hier es wurden Erfahrungswerte der Vergangenheit herangezogen und die wohl bekanntest Pandemie war die spanische Grippe, die vielen Menschen das leben kostete. Hätte es also keinen Lockdown gegeben, wer wäre für die viele Toten verantwortlich gewesen wenn die Konsequenzen wie bei der Spanischen Grippe gewesen wären? Aus dieser Sicht ist der Lockdown wohl die klügere Wahl gewesen und die Versicherungswirtschaft hat reagiert.
In der heutigen Fachpresse wurde die Versicherer genannt, die die beste Servicequalität in Corona-Zeiten geboten haben.
Die Top 5 Versicherer sind:
In der Altersvorsorge: Allianz, Alte Leipziger, Canada Life, Volkswohl Bund, Nürnberger.
In der privaten Schaden- und Unfallversicherung: die Haftpflichtkasse, VHV, Basler, InterRisk, Ammerländer.
In der gewerblichen Schaden- und Unfallversicherung: die VHV, Allianz, AXA, Hevetia, HDI
Gründe, warum diese Versicherer herausragen wurden bei der Umfrage nicht abgefragt. Wer jedoch in seinen Versicherungsordner schaut, der wird erkennen dass beim Versicherungsmakler Gütersloh neben der Preisgestaltung des Versicherers auch die Service-Qualität stimmen muss. Die genannten Versicherer haben alle eine hohe Bestandsquote. Wer also Versicherungsschutz wünscht, der seinen Preis wert ist, der findet hier den richtigen Ansprechpartner.
Feuer-, Leitungswasser- und Sturm-/Hagelschäden sind Fälle für die Gebäudeversicherung. Doch wer ist in der Butt, wenn bei einem Immobienkauf keine Gebäudeversicherung besteht? Eine Hausbesitzerin musste für die Beseitigung eines Sturmschaden 38.387,00 EUR auf die Theke des Herren legen. Das große Problem war, dass eine Gebäudeversicherung die eine solchen Schaden reguliert, nicht bestand und die Vorbesitzerin die Käuferin nicht darüber informierte. Also musste das ganze vor Gericht ausgefochten werden – und das nicht zu knapp denn das letzte Wort hatte der Bundesgerichtshof.
Die Grundlagen der Entscheidung
Hier kommt es auf die Feinheiten im Notarvertrag an, denn dort wurde vereinbart: „Der Besitz und die Nutzungen, die Gefahr und die Lasten einschließlich aller Verpflichtungen aus den den Grundbesitz betreffenden Versicherungen sowie die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten gehen auf den Käufer mit über mit dem Tag der Kaufpreiszahlung, jedoch nicht vor dem 02.05.2017.“ Die Versicherung kündigte den Versicherungsschutz zum 10.05.207, die Übergabe war am 11.04.2014 und der Schaden ist am 22.06.2017 eingetreten.
In Verbindung mit den Vereinbarungen verneinten die Richter des BGH die Pflichtverletzung der Verkäuferin.
Der Käufer muss seine Interessen selbst wahren.
Unter dem Aktenzeichen V ZR 61/19 ist nachzulesen, dass der Käufer in der Zeit zwischen Übergabe und Eintragung in das Grundbuch seine „Sachhaltungsinteressen“ selbst zu wahren hat. Dies hat entweder durch Vereinbarung mit dem Versicherer des Verkäufers erfolgen oder mit einem anderen Versicherer. Der Käufer muss immer damit rechnen, das Versicherungsschutz durch das Verhalten des Verkäufers oder aus anderen Gründen verloren gehe.
Der BGH hatte auch zu prüfen, ob eine vertragliche Nebenpflicht verletzt wurde. Auch diese Frage verneinten die Richter. „Fragt der Käufer nicht nach, kann der Verkäufer davon ausgehen, dass sich der Käufer selbst um den erforderlichen Versicherungsschutz kümmert“
Unser Tipp: Wer eine Immobilie kaufen will, sollte seinen Versicherungsmakler frühzeitig ins Boot holen. Neben der Klärung der Gebäudeversicherung sollte auch der Umfang zur Rechtsschutzversicherung geprüft werden. Weitsicht ist insbesondere bei einem Neubau gefordert.
Montags - Freitags 09:00 - 12:30 Uhr
Mo., Mi., Do. 13:30 - 18:00 Uhr
(Beratungen nur nach vorheriger Terminabsprache)
Diese Website nutzt Cookies um das Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie es nicht ok finden, können Sie die Annahme auch verweitern. EinstellungenIST OK
Privacy & Cookies Policy
Privacy Overview
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.