Ob groß oder klein – der Missbrauch einer Versicherung ist kein Kavaliersdelikt und es können empfindliche Strafen verhängt werden. Daher gilt bei der Schadenmeldung stets vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Sofern möglich, verändern Sie an dem Schaden nichts. Sollte dies nicht möglich sein, machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden, nehmen Sie die Kontaktdaten von Zeugen auf und, soweit geboten, rufen Sie die Polizei hinzu.
Schäden, die durch Nutzung eines zulassungspflichtigen KFZ entstanden sind, können nicht über die private Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. Dies gilt auch für Kaskoschäden.