Ob groß oder klein – der Missbrauch einer Versicherung ist kein Kavaliersdelikt und es können empfindliche Strafen verhängt werden. Daher ist es unerlässlich bei der Schadenmeldung stets vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Sie haben nach Schadeneintritt alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, dass der Schaden gemindert wird. Ein Beispiel dafür wäre eine Notreparatur von einem Dachdecker nach einem Sturmschaden.
Verändern Sie an dem Schaden möglichst nichts. Sollte dies nicht zumutbar sein, machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden, nehmen Sie die Kontaktdaten von Zeugen auf und, soweit geboten, rufen Sie die Polizei hinzu.
Schäden, die durch Nutzung eines zulassungspflichtigen KFZ entstanden sind, können nicht über die private Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. Dies gilt auch für Kaskoschäden.