Patientenverfügung – Vollmachten
Vollmachten sind dann wichtig, wenn sie gebraucht werden. Manchmal geschieht das...
Rainer Gellermann ist gelernter Versicherungskaufmann und seit 2009 als Versicherungsmakler tätig. Mit jahrelanger Berufserfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung im Bereich Risikomanagement für private und gewerbliche Mandanten werden praktische Konzepte für den individuellen Risikoschutz erstellt. Neben einen ausgewogenen Preis-Leistungsverhältnis ist die Qualität der jeweiligen Risikoträger im Bereich Schadenservice und Finanzkraft von großer Bedeutung.
Stets mit dem Bewusstsein, dass Risikoschutz immer mit einem Zielkonflikt verbunden ist, wird die Beratung in Form eines Projektmanagement aufgebaut. Das Spannungsfeld zwischen der Bedeutung von Schutz in dem Sinne das die Konsumfähigkeit (private Mandanten) bzw. Produktionsfähigkeit (gewerbliche Mandanten) zu erhalten ist und dem zur Verfügung stehenden Budget um die Lebensqualität bzw. Wettbewerbsfähigkeit nicht unnötig zu störe, ist dabei in der jeweils individuellen Komplexität zu lösen.
Bestehende Konzepte werden regelmäßig auf Aktualität und Tauglichkeit geprüft, so können Sie stets sicher sein das Ihr Risikoschutz zeitgemäß ist.
Zur Legitimation und zum Tätigwerden wird ein Versicherungsmaklervertrag incl. der dazugehörigen Vollmachten geschlossen.
Nachhaltiges Handeln findet immer dann statt, wenn der Konsum so gestaltet wird, dass nachfolgende Generationen den gleichen Konsumstandard halten können. Ökologisches und nachhaltiges Verhalten ist somit eng mit Risikoschutz verbunden, denn Vorsorge und Risikoschutz stellen für den privaten Haushalt die dauerhafte Konsumfähigkeit dar. Im Rahmen nachhaltiger Beratung zum Risikoschutz wird sichergestellt, dass z.B. Kapitalanlagen gezielt in Wirtschaftszweigen getätigt werden, die den Umweltschutz berücksichtigen oder dass Mehrkosten für ökologisch und nachhaltige Instandsetzung von Versicherungsfällen übernommen werden und umweltbewusstes Verhalten vertraglich gefördert wird.
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Neben der hauptberuflichen Tätigkeit als Versicherungsmakler stehe ich gern für Öffentlichkeitsarbeit in Vereinen, sozialen Einrichtungen und für Bildungsträger zur Verfügung.
Aktuelle Termine:
Volkshochschule Gütersloh – Basiswissen Versicherungen Mi., 28.02.2024 19:00 – 20:30 Uhr
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
– Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
– Die Achtung der Menschenrechte
– Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.