Beamte, Richter und Soldaten
Sicherheit im Job – Sicherheit in der Vorsorge! Beamte, Richter,...
Du fragst Dich vielleicht: Muss man sich wirklich mit Versicherungen und Finanzen auskennen – oder regelt sich das nicht von allein? Diese Frage habe ich mir auch einmal gestellt. In meinem ersten handwerklichen Beruf (1999–2003) war das Thema für mich weit weg. Doch mit meiner zweiten Ausbildung zum Versicherungskaufmann (2003–2006) kam der Aha-Moment: Eine durchdachte Finanzplanung und kluge Risikoabsicherung sind kein Zufall – sie brauchen Wissen, Weitblick und vor allem gute Beratung.
Deshalb habe ich mich Schritt für Schritt weiterentwickelt – bis hin zum Fachwirt für Versicherungen und Finanzen. Mit dieser Qualifikation und über 20 Jahren Erfahrung biete ich Dir nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern auch einen umfassenden Blick auf Deine individuellen Möglichkeiten.
Ich habe mich intensiv mit der Geschichte der Versicherungsbranche beschäftigt und die vielen Berufe und Tätigkeitsfelder kennengelernt. Mein klarer Weg: die unabhängige Tätigkeit als Versicherungsmakler. Hier kann ich für Dich das Beste aus zwei Welten verbinden – die Werte und Tugenden der historischen Makler des 17. Jahrhunderts mit den modernen Herausforderungen und Chancen der heutigen Finanzdienstleistung.
Ich lade Dich herzlich ein, diese klassisch-moderne Art der Maklertätigkeit kennenzulernen. Ob Du als Privatperson zu mir kommst oder als Unternehmer – gemeinsam finden wir Lösungen, die wirklich zu Dir passen. Du wirst merken: Es geht nicht nur um Zahlen und Verträge, sondern um Vertrauen, Verantwortung und ein gutes Gefühl für Deine Zukunft.
Ich freue mich darauf, Dich persönlich kennenzulernen.
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Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
– Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
– Die Achtung der Menschenrechte
– Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.