Meine Gegendarstellung zur Berichterstattung aus “ die Neue Westfälische“ vom 11.02.2021
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Die Neue Westfälische berichtete am 11.02.2021 zum Thema Impf-Schadenversicherung. Hier wurde eine Juristin der Verbraucherzentrale NRW zitiert. Die Verbraucherzentrale rät laut der NW von einer Versicherung, die bei Impfschäden greift, ab und wirft der Versicherungsbranche ein Geschäft mit der Angst vor. Der Artikel bewegt mich dazu, eine Gegendarstellung zu formulieren, denn die Position der Verbraucherzentrale ist hier teilweise lückenhaft.
Ich gehe mit der Verbraucherzentrale konform, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sicher den Königsweg der Arbeitskraftabsicherung darstellt. Gleichwohl ist diese Form der Absicherung nur einer begrenzten Personengruppe zugänglich. Wo bleiben die Senioren, die Kinder und die Personen, die bereits erwerbsunfähig sind (also besonders die Risikogruppen), die nicht mehr oder noch nicht in einem Beruf stehen? Die Unfallversicherung ist die älteste Form der Einkommenssicherung. Bereits um 1150 n. Chr. haben fachgenössische Vereinigungen ihre Mitglieder in Notfällen gegen Krankheit, Invalidität, im Alter und im Todesfall unterstützt. Man kann sagen, dass es sich hier um einen Vorläufer der heutigen Unfallversicherung handelt.
Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Leistung im Falle einer Gesundheitsschädigung und eines wirtschaftlichen Schadens vor – da die Unfallversicherung jedoch eine Summenversicherung ist, wird die Versicherungsleistung im Fall eines Impfschadens entsprechend des Bedarfs, den der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss festgelegt hat, gezahlt. Sowohl das IfSG als auch die private Unfallversicherung, mit gutem Vertragsinhalt, sehen einen Impfschaden dann als Impfschaden an, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung über eine normale Impfreaktion hinausgeht. Zum Nachweis hat der EuGH am 21.06.2017 unter dem Az. C-621/15 festgestellt, dass ein Bündel von Indizien als Nachweis eines Impfschaden ausreicht und somit eine Beweiserleichterung einführt. Demnach ist die Nachweisführung weniger dramatisch, als die Verbraucherzentrale annimmt.
Das Geschäft mit der Angst – diese Form der Beratung lehne ich massiv ab. Selbstverständlich sprechen Versicherungsvermittler, gleich welcher Zulassung, über Lebensrisiken und dass so auch die Ängste besprochen werden, liegt in der Natur der Sache. Die Versicherungsbranche musste im Rahmen der Betriebsschließung massive Kritik tragen, weil zu wenig über die vertraglichen Inhalte der Police gesprochen wurde. Jetzt, wo im Rahmen der Unfallversicherung eine Aufklärung stattfindet, redet man vom Geschäft mit der Angst. Als Versicherungsmakler habe ich eine sozialpolitische Aufgabe, diese ist zzt. mit dem Virus in einem großen Spannungsfeld. Auf der einen Seite sehe ich es neben meiner beruflichen Pflicht auch als meine bürgerliche Pflicht an, den Menschen Lösungen zu bieten und auf der anderen Seite möchte ich einen Teil dazu beitragen, dass eine größere Impfbereitschaft entsteht. In meiner beruflichen Kompetenz liegt es, den Menschen wirtschaftliche Sorgen zu nehmen und das geht in der Breite mit einer Unfallversicherung. In Einzelfällen muss das mit dem Mandanten individuell erörtert werden, dies gilt auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher mein Vorschlag: Lasst uns miteinander sprechen, statt gegeneinander, denn im Kern wollen wir alle das Gleiche, den Menschen Lösungen bieten.
Wenn Du im Monat 2.500,00 EUR Einkommen hast und jeden Monat 2.600,00 EUR ausgibst, dann ist Dein Konto zwangsläufig in den roten Zahlen und Du musst sparen, Erspartes auflösen, den Beruf wechseln oder mit dem Chef in die Lohn-Gehaltsverhandlung gehen. Wenn das bei Versicherungen passiert, dann muss der Versicherer auch reagieren.
Definiton Schaden Kostenquote
Die Combined Ratio (Schaden Kostenquote) bezeichnet in der Versicherungswirtschaft das Verhältnis von Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Betriebskosten) und den Versicherungsleistungen zur abgegrenzten Prämie. Eine geringe Combined Ratio ist daher positiv zu bewerten – eine hohe Combined Ration ist negativ zu berwerten. Überschreitet die Combined Ration die 100% Hürde, dann ist das ein Alarmzeichen.
Versicherer haben dann einige Mittel die Quote zu verbessern, dazu gehören unter anderem:
Der Onlinehandel brummt und zu den tausenden Transaktionen die täglich stattfinden, kommen täglich weitere hinzu. Doch ACHTUNG, es gibt auch schwarze Schafe und mit dem wachsenden Volumen im Onlinehandel wächst auch die Zahl der Betrüger.
Im Jahr 2018 hat E-Commerece zirka 64 Milliarden EUR Umsatz generiert, im gleichen Jahr verzeichneten die Onlinehändler einen Verlust von ungefähr 1,3 Milliarden EUR. Auf den ersten Blick scheinen die zwei Prozent relativ gering, doch das diese Zahl sich binnen 5 Jahre verdreifacht hat ist besorgniserregend. Insbesondre, da die Big Player am Markt ganze Abteilungen zur Betrugsbekämpfung unterhalten. Eine Befragung von 130 Onlinehändelern hat ergeben, dass 97 Prozent bereits Opfer von Betrügern geworden sind.
Zu den Betrügern gehören laut Handelsblatt professionelle Organisationen und auch Privatpersonen, Professionelle Organisationen kaufen dazu gezielt Zugänge im Darknet und leiten dann die Bestellung des Kunden entsprechend um. Später werden die Bestellungen, erneut unter falscher Identität, bei z.B. eBay weiterverkauft. Lieder ist der Betrug in solchen Fällen nur schwer für den Händler nachzuweisen.
Die Versicherungswirtschaft geht zunehmend auf diesen Bedarf ein. So ist es bereits möglich über Versicherungen ein professionelles Forderungsmanagement, ein Auskunftsservice zur Bonitätsprüfung oder auch ein erweiterten Strafrechtsschutz zu buchen.
Bereits seit ihrer Einführung ist die Riester-Rente umstritten; noch kurz vor Einschlagen der CoronaKrise wurde im politischen Berlin über eine grundlegende Reform debattiert. So eröffnete die Große Koalition Mitte Februar einen im Koalitionsvertrag vereinbarten Dialogprozess unter anderem mit Verbraucherschützern und Versicherern. Verschiedene Analysen belegen jedoch, dass sich Riester-Produkte auch in ihrer jetzigen Form für viele Erwerbstätige kräftig auszahlen. Das würdigen auch die Kunden, die in den letzten Jahren durch schlechte Presse stark verunsichert wurden: Im vierten Quartal 2019 legte die Zahl der RiesterVerträge erstmals seit 2017 wieder zu – gegenüber dem Vorquartal stieg sie um 22.000 auf nunmehr 16,53 Millionen. Mit Ausnahme von Banksparplänen erstreckt sich das Plus auf alle RiesterProduktkategorien.
Uns deutschen wird nachgesagt, dass wir überversichert sind – ehrlich?
Zirka 2.000,00 Euro gibt der Deutsche im Jahr für seinen Risikoschutz aus, doch wofür und welche Prioritäten werden hier gesetzt? Das Statistische Bundesamt hat 60.000 Haushalte zu Ihrem Konsumverhalten befragt und dabei kam erstaunliches heraus.
Die Haftpflichtversicherung findet sich bei 87 % alle Haushalte – das ist ein sehr gutes Ergebnis! Denn wer einem Dritten einen Schaden zufügt, der ist zum Ersatz verpflichtet. Lassen wir den kleinen Sachschaden mal bei Seite und stellen uns einen Personenschaden mit Schmerzensgeld und Behandlungskosten vor, dann reden wir von existenziellen Summen.
Unter 50 % sind in den Haushalten die Rechtsschutzversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung zu finden. Das regt zum Nachdenken an, denn je nach Bildungsabschluss beträgt das durchschnittliche Lebenseinkommen 1.000.000,00 EUR bis 2.300.000,00 EUR. Wenn wir also einen Kaskoschutz für uns KFZ wünschen, dann sollten wir nicht nur über den Ersatz des Autos nachdenken, sondern auch über den der in diesem Auto sitzt, und zwar uns selbst. Der Verlust vom Lebenseinkommen auf Grund dauerhaft, auf Grund Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ausfällt, ja dann stehen wir vor dem existenzielle aus. Die Unfallversicherung bietet leider nur einen Ausschnitt der Leistungen, da hier nur dann eine Leistung ausgelöst wird, wenn ein plötzlich von Außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis zur Invalidität führt – doch eine Vielzahl von Erkrankungen kommen von innen.
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Zeit für ein Update. Warum wird eigentlich immer von Problemen mit Versicherungen gesprochen? Sicherlich jeder Vorgang ist etwas anders, doch vieles lässt sich einfach mit einem Update vermeiden – nur was ist ein Versicherungs-Update? All zu oft werden Versicherungen rein nach einem Preisvergleich abgeschlossen und dann wundert man sich, dass im Schadenfall die Tränen fließen. Als Versicherungsmakler gehen wir ein anderen Weg, wir schauen uns Ihre persönliche Situation an und verbinden diese mit Ihren Versicherungsbedarf. Die laufende Betreuung stellt sicher, dass die Police auf Änderungen in Ihrem Leben angepasst wird. In den letzten Jahren haben wir die bedeutendsten Fehler erfasst, die bei unbetreuten Verträgen aufkommen:
Sparte
Fehler
Haftpflichtversicherung
– veraltetes Bedingungswerk – zu geringe Versicherungssumme
Hausratversicherung
– veraltetes Bedingungswerk – zu teuer
Rechtsschutzversicherung
– veraltetes Bedingungswerk – zu geringer Leistungsumfang
Oft wird bei der Gebäudeversicherung der Wert der Immobilie gar nicht berechnet – es wird lediglich von der Police der Vor-Versicherung abgeschrieben. Hier können sich fatale Fehler einschleichen! Denn jeder Hausbesitzer setzt im Laufe der Zeit auch mal die Maler-Rolle an und nimmt Umbauten vor. Man kann auch sagen, wer in der Schule beim Abschreiben erwischt wurde, der hat eine 6 bekommen! Eine 6 bei der Gebäudeversicherung kann Ihre wirtschaftliche Existenz kosten!
Sehr kompelex ist die Feststellung der Ausstattung Ihrer Immobile. Was ist einfach, was ist standard und was ist eine gehobene Ausstattung. Hierzu soll die folgende Tabelle einmal Aufschluss geben.
Mehrfamilenhaus
Einfach
Standard
Gehoben
Sanitär
1 Bad mit WC – Aufputz Installationen
1 Bad mit WC, Gäste WC, Installation unter Putz
1 Band mit Dusche und Badewanne, Gäste-WC
Heizung
Einzelöfen, elektrische Speicherung Boiler für Warmwasser
Mehrraum Warmluftkachelofen, Zentralheizung mit Radiatoren
Zentralheizung/Pumpenheizung mit Flächenkörpern, Zentraler Warmwasserbereitung
Quelle: Profi-Handbuch Wertermittlung von Immobilien
Je nach Gebäudetype (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaus) werden die Ausstattungsmerkmale definiert – die Tabelle zeigt das Mehrfamilienhaus auf. Die Ausstattung ist zwingend zur Ermittlung der richtigen Versicherungssumme. Abweichend der Tabelle kann ein Versicherer auch andere Kriterien festsetzen.
Ab 2020 werden die Strafen für Verkehrsverstöße saftig angepasst.
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Wer im Straßenverkehr beispielsweise zu schnell unterwegs ist, dem drohen ab 2020 drastisch höhere Strafen, als Grund für die Anpassung nennt der Bundesrat, eine höhere Verkehrssicherheit schaffen zu wollen.
Bisher sind Verkehrsvergehen, die andere gefährden, mit recht moderaten Strafen unterlegt. Dies soll nun geändert, werden – die Strafen für Verkehrsvergehen sollen drastisch erhöht werden. Hintergrund ist die sogenannte Verkehrsnovelle, auf die sich der Bundesrat am 14.02.2020 geeinigt hat. An diesen Tag stand auch das Tempolimit auf Autobahnen auf der Tagesordnung, für die es jedoch keine Mehrheit gegeben hat. Die Mitglieder des Bundesrates einigten sich jedoch auf umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrs Ordnung – auch wenn noch einige Passagen geändert werden müssen. Ein besonderer Teil dieser Novelle sind die angepassten Bußgelder, zum Beispiel für Geschwindigkeitsübertretungen, außerorts gerben sich folgende Änderungen:
bis 10 km/h 20,00 EUR (vorher 10,00 EUR)
11 bis 15 km/h 40,00 EUR (vorher 20,00 EUR)
16 bis 20 km/h 60,00 EUR ( vorher 30,00 EUR) und 1 Punkt
21 bis 25 km/h 70,00 EUR und 1 Punkt
26 bis 30 km/h 80,00 EUR und 1 Punkt
31 bis 40 km/h 120,00 EUR und 1 Punkt
41 bis 50 km/h 160,00 EUR und 2 Punkte
51 bis 60 km/h 240,00 EUR und 2 Punkte
61 bis 70 km/h 440,00 EUR und 2 Punkte
über 70 km/h 600,00 EUR und 2 Punkte
Besonders bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden die Bußgelder massiv angepasst. Doch auch bei höheren Vergehen droht ein schnelles Fahrverbot:
Wer außerorts die Geschwindigkeit ab 26 km/h überschreitet erhält ein Fahrverbot
Wie siehts innerorts aus?
bis 10 km/h 30,00 EUR (vorher 15,00 EUR)
11 bis 15 km/h 50,00 EUR (vorher 25,00 EUR)
16 bis 20 km/h 70,00 EUR (vorher 35,00 EUR) und 1 Punkt
21 bis 25 km/h 80,00 EUR und 1 Punkt
26 bis 30 km/h 100,00 EUR und 1 Punkt
31 bis 40 km/h 160,00 EUR und 2 Punkte
41 bis 50 km/h 200,00 EUR und 2 Punkte
51 bis 60 km/h 280,00 EUR und 2 Punkte
61 bis 70 km/h 480,00 EUR und 2 Punkte
über 70 km/h 680,00 EUR und 2 Punkte
Wer innerorts die Geschwindigkeit ab 21 km/h überschreitet erhält ein Fahrverbot
Die Sogenannte Widerholungstäter Regelung entfallt mit dem neuen Bußgeldkatalog. Bisher galt, wer zweimal innerhalb von 12 Monaten mit einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h aufgefallen ist, muss den Führerschein abgeben. Diese Regelung gibt es nicht mehr.
Doch was hat das nun mit Versicherungen zu tun?
Die Versicherung kann Ihnen bei derart krassen Verschärfungen einen Rechtsanwalt zur Verfügung stellen. Denn für viele ist der Führerschein und die individuelle Mobilität der Garant für den Arbeitsplatz. Sichern Sie sich also zügig mit einer Rechtsschutzversicherungab. Für die weitere juristische Beratung empfehlen wir gern: Florian Schulte-Fischedick
Im letzten Quartal Jahr 2019 haben wir mit unserem Geschäftspartner – der Fondsfinanz Maklerservice GmbH – vereinbart, dass von unserem Versicherungsgeschäft ein Teil für humanitäre Hilfe eingesetzt wird. In nur drei Monaten haben Sie durch die Beauftragung des Versicherungsmakler Gütersloh dazu beigetragen, das schon 12,00 EUR an die World Vision Stiftung gespendet wurden. 12,00 EUR – da geht noch mehr, die Aktion soll in 2020 fortgesetzt werden! Wir freuen uns, wenn auch Sie bei der Aktion weiter mitmachen und bedanken uns für Ihr Vertrauen.
Urkunde: Fondsfinanz
Die Spende fließt in ein Projekt, welches die Ausbildung von Hebammen unterstützt. In Entwicklungsländern kommt immer noch jedes 5. Baby ohne fachliche Hilfe zur Welt. Mit der Ausbildung und Ausstattung von Hebammen will World Vision die gesundheitliche Versorgung von Schwangeren, Müttern und Kleinkindern verbessern. Frauen sollen vor, während und nach der Geburt gesundheitlich versorgt werden und hilfreiche Tipps erhalten, wenn es um die Pflege und Ernährung ihrer Babys geht.
Wie geht es 2020 weiter?
Wir werden für jeden eingereichten Antrag – mit unserem Geschäftspartner der Fondsfinanz GmbH – 0,50 EUR an WeForest spenden und freuen uns, wenn Sie auch bei diesem Projekt mitmachen.
Montags - Freitags 09:00 - 12:30 Uhr
Mo., Mi., Do. 13:30 - 18:00 Uhr
(Beratungen nur nach vorheriger Terminabsprache)
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