Muss ein Immobilienverkäufer zum Status der Gebäudeversicherung informieren?
Feuer-, Leitungswasser- und Sturm-/Hagelschäden sind Fälle für die Gebäudeversicherung. Doch wer ist in der Butt, wenn bei einem Immobienkauf keine Gebäudeversicherung besteht? Eine Hausbesitzerin musste für die Beseitigung eines Sturmschaden 38.387,00 EUR auf die Theke des Herren legen. Das große Problem war, dass eine Gebäudeversicherung die eine solchen Schaden reguliert, nicht bestand und die Vorbesitzerin die Käuferin nicht darüber informierte. Also musste das ganze vor Gericht ausgefochten werden – und das nicht zu knapp denn das letzte Wort hatte der Bundesgerichtshof.
Die Grundlagen der Entscheidung
Hier kommt es auf die Feinheiten im Notarvertrag an, denn dort wurde vereinbart: „Der Besitz und die Nutzungen, die Gefahr und die Lasten einschließlich aller Verpflichtungen aus den den Grundbesitz betreffenden Versicherungen sowie die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten gehen auf den Käufer mit über mit dem Tag der Kaufpreiszahlung, jedoch nicht vor dem 02.05.2017.“ Die Versicherung kündigte den Versicherungsschutz zum 10.05.207, die Übergabe war am 11.04.2014 und der Schaden ist am 22.06.2017 eingetreten.
In Verbindung mit den Vereinbarungen verneinten die Richter des BGH die Pflichtverletzung der Verkäuferin.
Der Käufer muss seine Interessen selbst wahren.
Unter dem Aktenzeichen V ZR 61/19 ist nachzulesen, dass der Käufer in der Zeit zwischen Übergabe und Eintragung in das Grundbuch seine „Sachhaltungsinteressen“ selbst zu wahren hat. Dies hat entweder durch Vereinbarung mit dem Versicherer des Verkäufers erfolgen oder mit einem anderen Versicherer. Der Käufer muss immer damit rechnen, das Versicherungsschutz durch das Verhalten des Verkäufers oder aus anderen Gründen verloren gehe.
Der BGH hatte auch zu prüfen, ob eine vertragliche Nebenpflicht verletzt wurde. Auch diese Frage verneinten die Richter. „Fragt der Käufer nicht nach, kann der Verkäufer davon ausgehen, dass sich der Käufer selbst um den erforderlichen Versicherungsschutz kümmert“