Pflege, Haftung auch für Enkelkinder
Schenkungen können auch vom Enkel zurückgefordert werden, wenn der Schenker in Bedürftigkeit gerät. Das hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 13.02.2020 (Az. 6 U 76/19) klargestellt.
Der Fall
Eine Rentnerin hat für Ihre Enkel bei Geburt ein Sparkonto eröffnet. Auf dieses Konto zahlte Sie elf bzw. neun Jahre lang jeden Monat 50,00 EUR ein. Dieses Geld knappste Sie von Ihrer monatlichen 1.250,00 EUR Rente ab
Mit der Aufnahme in eine vollstationäre Pflege hatte die Rentnerin diese Zahlungen zwar eingestellt, konnte jedoch die Kosten für die Heimunterbringung nicht allein tragen. Das Sozialamt hat daher weitere Kosten übernommen. Als der Träger von den Zahlungen an die Enkel Kenntnis erhielt, erhob dieser, für die vergangenen zehn, Jahre Anspruch auf diese Gelder. Der Anwalt der Familie hielt diese Forderung für unberechtigt, da es sich um Anstandsschenkungen gem. § 534 BGB handelte und diese können nicht zurückgefordert werden.
Abweichend von der ersten Instanz hat sich das Oberlandesgericht Celle, das für die Berufung angerufen wurde, dieser Argumentation nicht angeschlossen. Es hielt die Forderung des Sozialhilfeträgers für gerechtfertigt. Nach Ansicht des 6. Zivilsenats des OLG hat es sich um eine regelmäßige Zahlung zum Kapitalaufbau gehandelt und stellen keine Pflichtschenkung noch eine Anstandsschenkung, die auf eine moralische Verantwortung beruht, dar. Als solche können anlassbezogene Geschenke beispw. zum Geburtstag oder zu Weihnachten gewertet werden. Im Verhältnis zum Einkommen der Großmutter sprechen die Zahlung gegen denen, des Anstandes gebietendes, Gelegenheitsgeschenk genauso wie der Zweck der Zahlungen, die den Charakter des Kapitalaufbaus entsprechen – denn es hat sich nicht nur um Taschengeld gehandelt.
Unser Fazit:
Es ist erschütternd, dass selbst Enkel nicht vor zugriffen des Sozialamtes geschützt sind. Daher können wir nur empfehlen sich mit einer ergänzenden Pflegeabsicherung zu befassen. Natürlich möchten wir unseren Enkelkindern einen guten Lebensstart schaffen – doch haben diese nichts davon, wenn die Gelder wieder aufgelöst werden müssen. Wenn Sie Ihre Enkel lieb haben, sichern Sie sich ab und beschenken Sie erst dann Ihre Enkel. Erfahren Sie mehr…