Zahlt die Haftpflichtpolice, wenn ein Hund sich auf einen teuren Teppich erbricht?
Hundebesitzer müssen stets auf Überraschungen gefasst sein. Etwa dass dem Vierbeiner etwas
schwer im Magen liegt und er es kurzerhand erbricht. Zum Streitanlass kann das werden, wenn
der Hund sich gerade auf einem hochpreisigen und empfindlichen Teppich aufhält. So geschah
es einem Hundehalter bei Freunden.
Seine Haftpflichtversicherung weigerte sich indes, die teure Reinigung zu übernehmen.
Begründung: Versichert sei laut Bedingungen nur „willkürliches“ Verhalten des Tieres, nicht
„natürliches“; das Malheur falle in letztere Kategorie. Der Versicherungsombudsmann, den der
Versicherte einschaltete, verpflichtete den Versicherer jedoch zur Zahlung – denn nach gültiger
Rechtsprechung darf nicht mehr zwischen „willkürlichem“ und „natürlichem“ Verhalten
unterschieden werden.
Auf der sicheren Seite sind Frauchen und Herrchen mit einer Hunde-Haftpflichtversicherung. Sie
leistet beispielsweise auch, wenn das Tier auf die Straße läuft und einen kostspieligen
Verkehrsunfall verursacht oder mit einem Biss einen Handwerker für Wochen arbeitsunfähig
macht. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
ist eine solche Versicherung daher vorgeschrieben. In weiteren Bundesländern gilt dies für
bestimmte Hunderassen.