Unsere Beratung
Ihr Versicherungsmakler Gütersloh weißt auf die Vorteile einer Versicherung hin, aber auch auf die Zwänge der Police
Gemäß § 59 Abs. 3 VVG sind Versicherungsmakler für Sie als Verbraucher tätig, dabei haben wir Ihre Interessen gegenüber den jeweiligen Versicherungsunternehmen zu vertreten. Wir müssen Sie ebenfalls sachlich korrekt über die für Sie ermittelte Versicherungslösung aufklären. Dazu ist es erforderlich das neben dem Leistungsumfang auch die zwänge, die mit einer Versicherungspolice verbunden sind zu darzustellen. Kommt die Lösung aus diversen Gründen für Sie nicht in betracht müssen wir eine erneute Marktuntersuchung vornehmen – denn mit der Vertragserklärung sollen Sie wissen, was Sie warum unterschrieben haben. Dieser Beratungsansatz unterscheidet sich maßgeblich vom gebundenen Vermittler.
Im Schadenfall
Auch im Schadenfall ist es unsere Aufgaben Sie über die richtige Vorgehensweise zu informieren. Dazu gehört insbesondere die Wahrheitspflicht. Die Aussage “Mein “Alter” hat das aber immer so geschrieben, dass die Versicherung zahlt” ist mit enorm viel Zündstoff verbunden und Sie müssen sich fragen, wer hat die Schadenmeldung unterschrieben? Sehen Sie, nicht der “Alte” bekommt im Worst Case Post vom Staatsanwalt, die bekommt derjenige, der die Falsche Schadenmeldung abgegeben hat. Täuschung der Versicherung ist eine Straftat zu der wir Sie als Versicherungsmakler nicht verleiten werden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Personen der Meinung sind, dass wir bei der Täuschung unterstützen – sorry, sowas können Sie nur mit dem “Alten” machen. Bedenken Sie dabei auch, wenn der “Alte” keine Skrupel hat Sie in ein Strafverfahren laufen zu lassen, wie fair und ehrlich ist er Ihnen gegenüber bei der Beratung?