So löchrig ist die Sozialversicherung – Unfallversicherung
Wer auf dem Weg zur Arbeit sein Auto betankt, hat keinen Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung – der Berufsgenossenschaft. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 30.01.2020 (Az: B 2U 9/18 R) hervor.
Weil die gesetzliche Unfallversicherung den direkten Weg zur Arbeit Versicherungsschutz gewährt, sollte man davon ausgehen können, dass das betanken des Fahrzeugs keine Unterbrechung des Arbeitsweges darstellt. Leider haben die Richter des Bundessozialgerichtes das anders gesehen.
Der Fall
Die Klägerin befand sich auf dem Weg von Ihrer Arbeitsstätte auf dem Weg nach Hause, die Reichweite der Tankfüllung genügte noch für 70 km, der Heimweg betrug 75 km. Nach dem Tankvorgang rutschte die Frau aus und zog sich eine komplizierte Fraktur des Sprunggelenkes zu. Für Ihren Leistungsanspruch wandte sich die Klägerin an die Berufsgenossenschaft, diese verweigerte die Leistung. Es folgte ein Rechtsstreit über mehrere Instanzen – vor dem Bundessozialgericht erlitt die Klägerin dann eine bittere Niederlage.
So das Gericht
Die Klägerin habe zwar grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz nach §2,3 oder 6 SGB VII gestanden, doch hat die Klägerin diesen Weg durch das Betanken ihre privaten KFZ mehr als nur erheblich unterbrochen. Tanken bedeutet demnach eine privatwirtschaftliche Verrichtung, die nicht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung steht. Die Argumentation, dass eine Vorbereitungshandlung vollzogen würde ließen die Richter nicht zu, da Vorbereitungshandlungen in einem besonders engen, zeitlichen, sachlichen und örtlichen Bezug stehen müssen. Das Anhalten, Aussteigen, Betanken und Bezahlen bedeutet vielmehr eine äußerlich beobachtbare und vom Zurücklegen des Weges deutlich unterscheidbare neue Handlungssequenz – so die Richter.
Das Bundessozialgericht hob im Urteilstext extra hervor, dass mit dem Urteil die bisherige Rechtspraxis gekippt werde.
Da wir immer mehr Rechtsstreitigkeiten mit den Sozialversicherungen feststellen empfehlen wir eine Rechtsschutzversicherung, denn der Weg durch die Instanzen ist ein finanzieller Kraftakt – im besonderen Fall sollten wir Ihre Arbeitskraftabsicherung (Unfallversicherung sowie Berufsunfähigkeit) besprechen