Prozessauftakt Check24 vs. BVK
Im gestrigen Prozessauftakt vor dem Landgericht München I zeichnete sich eine Tendenz zum BVK ab:
„Tendenziell könnte es sich hier um einen Verstoß gegen das Verbot handeln“ Sagte die Vorsitzende Richterin Dr. Isolde Hannamann. Sondervergütungen sind bis zu 15,00 EUR zwar gestattet, dieser Bertrag ist von Check24 deutlich überschritten worden.
Laut Argumentation hat der Gesetzgeber einen Fehler gemacht
Im Zuge der IDD (Insurance Distribution Directive) hat der Gesetzgeber mit dem Provisionsabgabeverbot einen Fehler gemacht, so die Anwälte von Check24. Der BVK hält dagegen, dass der Gesetzgeber mit dem Provisionsabgabeverbot das Versprechen von Fehlanreizen unterbinden wollte. Fehlanreize sieht Check24 jedoch nicht, denn die “Versicherung Jubiläums Deal” galt für alle Versicherungen Versicherungen die im Rahmen der Aktion abschließbar gewesen sind.
Seine endgültige Entscheidung will das Landgericht am 04. Februar 2020 verkünden.