Patientenverfügung – Vollmachten
Vollmachten sind dann wichtig, wenn sie gebraucht werden. Manchmal geschieht das plötzlich, manchmal ist das absehbar. In beiden Fällen sind sie eine große Hilfe für die Angehörigen. Das zeigt ein
Praxisbeispiel, das uns vom Dienstleister JURA DIREKT zur Verfügung gestellt wurde.

Selbstbestimmung oberstes Gebot. |
Das Recht auf Selbstbestimmung genießt in unserer Gesellschaft aus gutem Grund höchsten Stellenwert. Jeder Bürger ist berechtigt, frei für sich Entscheidungen treffen zu dürfen. Dies stellt einen ganz wesentlichen Beitrag zur Würde des Menschen dar. Durch Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit im Alter kann jeder in die Situation geraten, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht regelt, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Ihnen ein eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Dabei soll das Selbstbestimmungsrecht bestmöglich gewahrt bleiben. Die Bestellung eines Betreuers wird von einem für Sie zuständigen Amtsgericht festgelegt. Dieser bestellte Betreuer darf ausschließlich im gerichtlich festgelegten Umfang handeln. Auch die Wünsche des Betroffenen müssen hierbei beachtet werden, wenn diese bekannt sind. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig darüber nachzudenken, wem man im Fall der Fälle die Entscheidungsvollmacht erteilen möchte. Auch, welche Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen man ablehnt, sollte man bedenken. Rechtsverbindlich kann man seine Wünsche und Vorstellungen in entsprechenden Verfügungen dokumentieren. Auch für Ihre Angehörigen ist es hilfreich, von Ihren persönlichen Vorstellungen zu wissen. Sprechen Sie daher bitte auch mit diesen, dass Verfügungen bestehen und wo diese zu finden sind, wenn sie benötigt werden. |