Deckt die Unfallversicherung auch Impfschäden ab?
Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die
Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es
um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
Generell stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind
„Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der
versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Allerdings bilden die
Musterbedingungen den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt mittlerweile
durchaus eine Vielzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang
aufnehmen. Hier ist allerdings darauf zu achten, ob und welche Impfungen konkret in den
Bedingungen genannt werden. Die Immunisierung gegen Covid-19 ist bislang nur bei einer
Handvoll Anbieter explizit aufgeführt oder über eine nachträgliche Erweiterung versicherbar.