Long-CoVid – Welche Versicherung ist zu adressieren?
Die Nachrichten sind voll von Berichten zum Long-Covid Syndrom – so kommt es, dass wir viele Anfragen bekommen, welche Versicherung hier anzusprechen ist und wie der Bedarf gedeckt werden kann.
Das Thema Long-CoVid ist jedoch etwas tiefer als nur der Geschmacksverlust, nach einer Umfrage in Leistungsabteilungen bei den einschlägigen Biometrieversicherern häufen sich die Leistungsanträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit psychischen Dignosen. Der Dauerlockdown setzt vielen, Erwachsenen wie Kindern, zu. Depressionen und Angststörungen sind auf dem Vormarsch – diese würde ich auch als kollaterale Long-CoVid Erkrankungen bezeichnen. Doch das in den Nachrichten bezeichnete Long-CoVid Syndrom ist vorwiegend der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns. Welche Versicherung ist hier der richtige Adressat, wenn Du überhaupt vorgesorgt hast?
Unfallversicherung (UV)
Bei der Unfallversicherung muss per Definition ein plötzlich von außen unfreiwilliges & gesundheitsschädigendes Ereignis eingewirkt haben. Da es sich bei Long-CoVid um die Einwirkung eines Virus gehandelt hat, ist die Erkrankung grundsätzlich von innen entstanden, somit trifft die Definition nicht zu. Gleichwohl kennen Unfallversicherungen die Leistungserweiterung “Infektionskrankheiten”. Hier ist also die Klausel darauf zu prüfen, ob CoVid-19 als Infektionskrankheit anerkannt ist bzw. ob ein offener oder geschlossener Infektionskrankheiten-Katalog vorhanden ist (mir ist bisher, Stand 10.05.2021, keine ausreichende Formulierung vorgelegt worden).
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte in einem guten Vertragswerk Dein akueller Beruf versichert sein – dann bist Du versichert, wenn Du Deinen Beruf mehr als 6 Monate infolge Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit oder Kräfteverfalls zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kannst. Wer also wegen der Psyche z.B. a.G des andauernden Lockdowns und der damit verbundenen Überbelastung berufsunfähig wird, der sollte bei seiner Berufsunfähigkeisversicherung einen Leistungsantrag prüfen lassen. Doch wie sieht das mit dem Geschmacks- und Geruchssinn aus? Der Maurer ist beruflich nicht auf seinen Geschmacks- oder Geruchssinn angewiesen – also würde hier die BU eher nicht greifen. Wer aber z.B. Koch, Konditor oder Bäcker ist, der sollte schon seine Versicherung anschreiben – denn ein gutes Essen oder Gebäck muss abgeschmeckt sein und somit ist diese Fähigkeit wesentlicher Bestandteil des Berufes.
Grundfähigkeiten (GF)
Ist Riechen und Schmecken eine Grundfähigkeit? Nun, hier kommt es auf den Versicherer und das angebotene Vertragswerk an. In der Grundfähigkeitenversicherung erkennen einige Versicherer diese Fähigkeit als Leistungsauslöser an und andere wieder nicht. Daher kommt es, wie immer, auf das Kleingedruckte an! Folgende Formulierung habe ich für Dich gefunden:
Die versicherte Person kann nicht mehr
- Menthol oder Essig riechen
- Glucose under Zitronensäure schmecken und
- ein wissenschaftlich anerkannter Test belegt den Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes. Dieser Test kann eine Elektroenzephalographie sein.
Wichtig ist, dass beide Fähigkeiten verloren bzw. eingeschränkt sein müssen.
Fazit
Wir erleben eine Pandemie, die neben Todesopfern auch Kollateralschäden und Langezeitfolgen mit sich bringt. Jetzt gilt es -mehr denn je – auf das Kleingedruckte zu schauen und, wenn möglich, Deinen Risikoschutz dauerhaft pandemiefest zu machen. Wichtig ist, darauf zu achten, dass wir gemeinsam Deinen Bedarf eingrenzen und klären, was ein vertretbares Ärgerniss ist und was Deine Lebensplanung, Deine finanzielle Selbstbestimmung gefährdet.