Impfschaden Schutz in der Unfallversicherung
Meine Gegendarstellung zur Berichterstattung aus ” die Neue Westfälische” vom 11.02.2021
Die Neue Westfälische berichtete am 11.02.2021 zum Thema Impf-Schadenversicherung. Hier wurde eine Juristin der Verbraucherzentrale NRW zitiert. Die Verbraucherzentrale rät laut der NW von einer Versicherung, die bei Impfschäden greift, ab und wirft der Versicherungsbranche ein Geschäft mit der Angst vor. Der Artikel bewegt mich dazu, eine Gegendarstellung zu formulieren, denn die Position der Verbraucherzentrale ist hier teilweise lückenhaft.
Ich gehe mit der Verbraucherzentrale konform, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sicher den Königsweg der Arbeitskraftabsicherung darstellt. Gleichwohl ist diese Form der Absicherung nur einer begrenzten Personengruppe zugänglich. Wo bleiben die Senioren, die Kinder und die Personen, die bereits erwerbsunfähig sind (also besonders die Risikogruppen), die nicht mehr oder noch nicht in einem Beruf stehen? Die Unfallversicherung ist die älteste Form der Einkommenssicherung. Bereits um 1150 n. Chr. haben fachgenössische Vereinigungen ihre Mitglieder in Notfällen gegen Krankheit, Invalidität, im Alter und im Todesfall unterstützt. Man kann sagen, dass es sich hier um einen Vorläufer der heutigen Unfallversicherung handelt.
Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Leistung im Falle einer Gesundheitsschädigung und eines wirtschaftlichen Schadens vor – da die Unfallversicherung jedoch eine Summenversicherung ist, wird die Versicherungsleistung im Fall eines Impfschadens entsprechend des Bedarfs, den der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss festgelegt hat, gezahlt. Sowohl das IfSG als auch die private Unfallversicherung, mit gutem Vertragsinhalt, sehen einen Impfschaden dann als Impfschaden an, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung über eine normale Impfreaktion hinausgeht. Zum Nachweis hat der EuGH am 21.06.2017 unter dem Az. C-621/15 festgestellt, dass ein Bündel von Indizien als Nachweis eines Impfschaden ausreicht und somit eine Beweiserleichterung einführt. Demnach ist die Nachweisführung weniger dramatisch, als die Verbraucherzentrale annimmt.
Das Geschäft mit der Angst – diese Form der Beratung lehne ich massiv ab. Selbstverständlich sprechen Versicherungsvermittler, gleich welcher Zulassung, über Lebensrisiken und dass so auch die Ängste besprochen werden, liegt in der Natur der Sache. Die Versicherungsbranche musste im Rahmen der Betriebsschließung massive Kritik tragen, weil zu wenig über die vertraglichen Inhalte der Police gesprochen wurde. Jetzt, wo im Rahmen der Unfallversicherung eine Aufklärung stattfindet, redet man vom Geschäft mit der Angst. Als Versicherungsmakler habe ich eine sozialpolitische Aufgabe, diese ist zzt. mit dem Virus in einem großen Spannungsfeld. Auf der einen Seite sehe ich es neben meiner beruflichen Pflicht auch als meine bürgerliche Pflicht an, den Menschen Lösungen zu bieten und auf der anderen Seite möchte ich einen Teil dazu beitragen, dass eine größere Impfbereitschaft entsteht. In meiner beruflichen Kompetenz liegt es, den Menschen wirtschaftliche Sorgen zu nehmen und das geht in der Breite mit einer Unfallversicherung. In Einzelfällen muss das mit dem Mandanten individuell erörtert werden, dies gilt auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher mein Vorschlag: Lasst uns miteinander sprechen, statt gegeneinander, denn im Kern wollen wir alle das Gleiche, den Menschen Lösungen bieten.