Berufsunfähigkeitsversicherung – Umorganisation bei Selbstständigen
Was versteckt sich hinter dem Begriff
„Umorganisation“?
Bei der Umorganisation prüft der Versicherer, ob das bisherige Tätigkeitsfeld so umstrukturiert werden kann, dass der Selbstständige bzw. der Betriebsinhaber (trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung) weiterhin in einem Betrieb tätig sein kann. Zum Beispiel, indem er Aufgaben auf andere Mitarbeiter überträgt und von den Mitarbeitern dafür Tätigkeiten übernimmt, die ihm gesundheitlich noch möglich sind.
Welche Anforderungen/Voraussetzungen muss
eine Umorganisation erfüllen?
Grundvoraussetzung: Es müssen ein positives gesundheitliches Leistungsvermögen für das neue Tätigkeitsfeld sowie ein entsprechendes Tätigkeitsspektrum vorhanden sein, in dem der Betriebsinhaber
eingesetzt werden kann. Dem Versicherten verbleibt ein Tätigkeitsfeld von
mindestens 50 % in seiner Stellung und Eigenschaft als Betriebsinhaber und die Umorganisation muss im Ergebnis wirtschaftlich sinnvoll und ohne zusätzlichen Kapitalaufwand zu realisieren sein.
Bei welchem Personenkreis kommt eine Umorganisation
infrage? Gilt die Umorganisation auch für
Angestellte?
• Selbstständige
• GmbH-Geschäftsführer (beherrschende Gesellschafter)
• Faktische Betriebsinhaber (Personen, welche die
Geschicke des Betriebs lenken) wie z. B. der Sohn
des Firmeninhabers, der formell angestellt ist,
aber faktisch die Firma bereits übernommen hat
Eine Umorganisation wird bei Angestellten nicht
geprüft.
Ab welcher Mitarbeiterzahl ist eine Umorganisation
möglich?
Ist im Einzelfall zu prüfen.
Als Faustregel gilt: Bei unter 5 Mitarbeitern ist in der Regel keine Umorganisation möglich.
(Quelle: Nürnberger Versicherung, andere Versicherer handeln ggf. abweichend)