Check24 vs. BVK Teil II
Bereits 2017 hat der BVK – Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. in einem mehrjährigen Prozess bekannt gemacht, das Check24 als Versicherungsmakler tätig ist und für vermittelte Versicherungen Provisionen bekommt. Nun treffen sich die zwei Rivalen erneut vor Gericht – dieses Mal geht es um die unerlaubte Provisionsabgabe.
Abmahnung in 2018
Im Rahmen des “Versicherung Jubiläums Deals” konnten Kunden bei Check24 unter Einhaltung einiger Bedingungen bis zu 12 Monatsbeiträge gutgeschrieben bekommen. Der BVK sieht hier einen Verstoß gegen das in
§ 48b VAG (Versicherungsaufsicht Gesetz) festgeschriebene Provisionsabgabeverbot. Denn die Rückgewähr von Versicherunsgprämien stelle nach Auffassung von BVK Präsident Heinzen nichts anderes dar. Check24 sieht die Situation entspannt und spricht von einer Aktion der Belohnung von Kundentreue. Wir sind gespannt wie das Verfahren ausgeht und werden Euch hier auf dem Laufenden halten.