Zahnarztleistungen selbst bezahlen?
Was hinter dem Vorschlag des CDU-Wirtschaftsrats steckt – und was rechtlich möglich ist**
Der Vorstoß des CDU‑Wirtschaftsrats, zahnärztliche Behandlungen künftig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen und privat bezahlen zu lassen, hat Anfang Februar 2026 für große öffentliche Empörung gesorgt. Doch wie realistisch ist eine solche Reform tatsächlich? Und was bedeutet das für Versicherte? Ein Blick auf aktuelle politische Debatten und die geltende Rechtslage schafft Klarheit.
Was wurde vorgeschlagen?
Politische Reaktionen: Von „verstörend“ bis „elitär“
Die Reaktionen auf den Vorstoß reichen von harscher Ablehnung bis Fassungslosigkeit:
Vertreter der SPD bezeichneten die Idee als „sozialpolitisch rückwärtsgewandt“ und „brandgefährlich“, da Zahngesundheit ein elementarer Bestandteil medizinischer Grundversorgung sei.
[aerzteblatt.de]Auch die Bundesregierung hat klar Stellung bezogen: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte öffentlich, dass Zahnarztleistungen nicht aus dem Solidarsystem entfernt werden. Dies wäre eine Abkehr vom Kerngedanken der gesetzlichen Krankenversicherung.
[zdfheute.de]Kritik gibt es ebenso aus dem Arbeitnehmerflügel der CDU, der den Vorschlag als Angriff auf Menschen mit geringem Einkommen wertet.
[berliner-zeitung.de]
Kurz gesagt: Politisch findet der Vorschlag kaum Rückhalt – weder in Regierung noch Opposition.
Was sagt die aktuelle Gesetzeslage?
Die rechtliche Grundlage für die Versicherungspflicht findet sich in § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Entscheidend ist Absatz 3, der vorschreibt, dass jede substitutive Krankenversicherung mindestens die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung abdecken muss. Von einer Pflicht zur Erstattung zahnärztlicher Leistungen ist hier nicht ausdrücklich die Rede.
Das bedeutet:
Aus rein rechtlicher Sicht ist es möglich, Zahnbehandlungen aus dem obligatorischen Leistungskatalog herauszunehmen.
Die Umsetzung im gesetzlichen System wäre daher theoretisch machbar – ein politischer Wille vorausgesetzt.
Allerdings wäre dies eine der größten Leistungskürzungen in der Geschichte der GKV. Aktuell übernimmt die GKV die wesentlichen zahnärztlichen Behandlungen, auch wenn viele Zusatzleistungen (Inlays etc.) bereits heute privat gezahlt werden.
Wären solche Reformen kurzfristig realistisch?
Politisch: eher nein.
Die Bundesregierung hat die Idee ausdrücklich zurückgewiesen und zahlreiche führende Politikerinnen und Politiker verschiedener Parteien haben klar gemacht, dass diese Reform nicht mitgetragen wird.
[zdfheute.de]
Rechtlich: möglich, aber mit enormen gesellschaftlichen Auswirkungen.
Eine Streichung würde Millionen Menschen treffen und das Solidarprinzip massiv verändern. Zahngesundheit ist entscheidend für allgemeines Wohlbefinden, Arbeitsfähigkeit und soziale Teilhabe – ein Aspekt, den Kritiker besonders betonen.
[aerzteblatt.de]
Sollte man jetzt schon eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Ja, es ist ratsam, nicht abzuwarten.
Dafür sprechen zwei Gründe:
Medizinische Risikoprüfung:
Private Versicherer prüfen vor Vertragsabschluss den Gesundheitszustand. Wer wartet, riskiert Ablehnungen, Zuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Allgemeiner Leistungstrend:
Selbst unabhängig von möglichen politischen Plänen zeigt die Entwicklung, dass die GKV bei Dentalleistungen zunehmend auf Festzuschüsse und Eigenbeteiligungen setzt. Eine Zusatzversicherung ist daher grundsätzlich sinnvoll.
Selbst wenn der Vorstoß des Wirtschaftsrats nicht kommt – und danach sieht es aktuell aus –, bleibt eine Zahnzusatzversicherung eine langfristig vernünftige Entscheidung.
Fazit
Der Vorschlag des CDU-Wirtschaftsrats, Zahnarztleistungen künftig vollständig selbst zu bezahlen, ist rechtlich umsetzbar, politisch jedoch stark umstritten und derzeit nicht absehbar. Die Empörung in Medien und Politik zeigt: Eine grundlegende Abkehr vom solidarischen Gesundheitswesen wird aktuell klar abgelehnt.
Trotzdem lohnt sich eine frühzeitige Absicherung über eine private Zahnzusatzversicherung – nicht aus Panik, sondern aus Vernunft angesichts steigender Kosten und medizinischer Risikoprüfungen.