Wenn es darauf ankommt, dann zahlen Versicherung eh nicht – ist diese Aussage wahr oder eher eine Floskel?
Das Analysehaus Franke Bornberg hat sich mit dieser Frage im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit befasst und bei fünf Versicherungsunternehmen Stichproben zur Leistungsbearbeitung gezogen. Dabei wurden je Versicherung 125 Leistungsfälle, also insgesamt 625, anonymisiert und ausgewertet. Es handelt sich dabei aus Leistungsfälle aus dem Jahr 2018, die im November 2019 ausgewertet wurden.
80 Prozent der Leistungsfälle wurden anerkannt
Die Versicherer haben von den gemeldeten Leistungsfällen 80 Prozent anerkannt, im Vorjahr wurden 83 Prozent anerkannt. Klar zu erkennen ist, dass Leistungsfälle bei Versicherten zwischen 46 und 58 Jährigen häufiger anerkannt wurden als bei jüngeren Versicherten. Diese Ausprägung sei vor allem auf die vorvertragliche Anzeigepflicht (§19 ff VVG) zurückzuführen. Eine wichtige Erkenntnis aus der Untersuchung ist, das Franke Bornberg keine Anhaltspunkte für systematische Leistungsverweigerung feststellen konnte.
Folgende Gründe lagen für die Ablehnung der Versicherungsleistung vor
55,0 Prozent – Medizinische Ablehnung (Berufsunfähigkeitsgrad nicht erreicht)
25,5 Prozent – Anfechtung, Rücktritt (z.B. Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht)
11,7 Prozent – Prognosezeitraum nicht erfüllt
0,6 Prozent – Ausschlusstatbestand (z.B. bedingungsgemäßer Vorsatz)
3,4 Prozent – Ausschlussklausel (z.B. auf Grund einer Vorerkrankung bei Abschluss)
2,4 Prozent – konkreten, abstrakte Verweisung Umorganisation
1,7 Prozent – Sonstige Gründe
Diese Krankheiten führten zur Anerkennung der Leistung
19,11 Prozent – Bösartige Neubildungen
26,64 Prozent – Psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen
7,23 Prozent- Krankheiten am Kreislaufsystem
23,76 Prozent – Krankheiten des Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
6,31 Prozent – Unfälle
16,95 Prozent – Sonstige Krankheiten