Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung statt Wild West
Besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen wird der betrieblichen Altersvorsorge nur eine geringe Aufmerksamkeit geschenkt. Wenn ein Mitarbeiter auf den Chef zukommt, mit dem Wunsch der Entgeltumwandlung, dann wird der Vertrag (gern eine Direktversicherung) unterschrieben und Policiert.
Doch was wurde da genau unterschrieben? Handelt es sich in der Tat um eine Direktversicherung? Vielleicht war es auch im Worst Case eine Dotierte Unterstützungskassen…. Vielleicht war es auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung… Wichtig ist, dass die Firma genau weiß, was für Verträge abgeschlossen wurden, denn:
§1 Abs.1 BetrAVG
“Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.”
Klarheiten schaffen
In den Durchführungen und in der Definition ist das BetrAVG nicht immer eindeutig. Damit eine Eindeutigkeit hergeleitet wird, ist eine Versorgungsordnung oder eine Betriebsvereinbarung der Weg um die bAV transparent zu machen. Darüber hinaus, kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer Fürsorgepflicht mit einem besonderen Maße nach. Was beim zunehmenden Fachkräftemangel sehr positiv wirkt.