So teuer wird´s für zu schnelles Fahren
Ab 2020 werden die Strafen für Verkehrsverstöße saftig angepasst.
Wer im Straßenverkehr beispielsweise zu schnell unterwegs ist, dem drohen ab 2020 drastisch höhere Strafen, als Grund für die Anpassung nennt der Bundesrat, eine höhere Verkehrssicherheit schaffen zu wollen.
Bisher sind Verkehrsvergehen, die andere gefährden, mit recht moderaten Strafen unterlegt. Dies soll nun geändert, werden – die Strafen für Verkehrsvergehen sollen drastisch erhöht werden. Hintergrund ist die sogenannte Verkehrsnovelle, auf die sich der Bundesrat am 14.02.2020 geeinigt hat. An diesen Tag stand auch das Tempolimit auf Autobahnen auf der Tagesordnung, für die es jedoch keine Mehrheit gegeben hat. Die Mitglieder des Bundesrates einigten sich jedoch auf umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrs Ordnung – auch wenn noch einige Passagen geändert werden müssen. Ein besonderer Teil dieser Novelle sind die angepassten Bußgelder, zum Beispiel für Geschwindigkeitsübertretungen, außerorts gerben sich folgende Änderungen:
- bis 10 km/h 20,00 EUR (vorher 10,00 EUR)
- 11 bis 15 km/h 40,00 EUR (vorher 20,00 EUR)
- 16 bis 20 km/h 60,00 EUR ( vorher 30,00 EUR) und 1 Punkt
- 21 bis 25 km/h 70,00 EUR und 1 Punkt
- 26 bis 30 km/h 80,00 EUR und 1 Punkt
- 31 bis 40 km/h 120,00 EUR und 1 Punkt
- 41 bis 50 km/h 160,00 EUR und 2 Punkte
- 51 bis 60 km/h 240,00 EUR und 2 Punkte
- 61 bis 70 km/h 440,00 EUR und 2 Punkte
- über 70 km/h 600,00 EUR und 2 Punkte
Besonders bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden die Bußgelder massiv angepasst. Doch auch bei höheren Vergehen droht ein schnelles Fahrverbot:
Wer außerorts die Geschwindigkeit ab 26 km/h überschreitet erhält ein Fahrverbot
Wie siehts innerorts aus?
- bis 10 km/h 30,00 EUR (vorher 15,00 EUR)
- 11 bis 15 km/h 50,00 EUR (vorher 25,00 EUR)
- 16 bis 20 km/h 70,00 EUR (vorher 35,00 EUR) und 1 Punkt
- 21 bis 25 km/h 80,00 EUR und 1 Punkt
- 26 bis 30 km/h 100,00 EUR und 1 Punkt
- 31 bis 40 km/h 160,00 EUR und 2 Punkte
- 41 bis 50 km/h 200,00 EUR und 2 Punkte
- 51 bis 60 km/h 280,00 EUR und 2 Punkte
- 61 bis 70 km/h 480,00 EUR und 2 Punkte
- über 70 km/h 680,00 EUR und 2 Punkte
Wer innerorts die Geschwindigkeit ab 21 km/h überschreitet erhält ein Fahrverbot
Die Sogenannte Widerholungstäter Regelung entfallt mit dem neuen Bußgeldkatalog. Bisher galt, wer zweimal innerhalb von 12 Monaten mit einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h aufgefallen ist, muss den Führerschein abgeben. Diese Regelung gibt es nicht mehr.
Doch was hat das nun mit Versicherungen zu tun?
Die Versicherung kann Ihnen bei derart krassen Verschärfungen einen Rechtsanwalt zur Verfügung stellen. Denn für viele ist der Führerschein und die individuelle Mobilität der Garant für den Arbeitsplatz. Sichern Sie sich also zügig mit einer Rechtsschutzversicherung ab. Für die weitere juristische Beratung empfehlen wir gern: Florian Schulte-Fischedick