Obliegenheiten im Schadenfall
Nun ist es passiert, der Schadenfall ist eingetreten! Jetzt stellt sich der Beweis, ob die Police die wir gewählt haben das hält was sie verspricht. Ob alle Klauseln und Leistungserweiterungen bedacht sind. Doch was passiert eigentlich bei der Meldung eines Schadens? Und viel wichtiger ist, wie verhält man sich im Schadenfall richtig, welche Sanktionen können eintreten. Dazu will ich im heutigen Artikel die Obliegenheiten, bei der Schadenversicherung, einmal genauer darstellen.
Das Versicherungsunternehmen wird folgende Schritte einleiten:
- Schadenanlage
- Prüfung der Deckung
- Ist der Schaden im versicherten Zeitraum eingetreten
- Ist das Beitragskonto ausgeglichen
- Fällt der Schaden unter dem Versicherungsschutz
- Liegen Leistungsbefreiungstatbestände vor (z.B. Obliegenheitsverletungen)
- Entscheidung über Leistungspflicht
- Reservierung einer Regulierungsrücklage
Sie haben vertragliche Obliegenheiten zu beachten:
Über die Vertraglichen Obliegenheiten klären wir Sie im Einzelfall auf, da diese Individuell je Versicherungssparte sind.
Weiter haben Sie gesetzliche Obliegenheiten zu erfüllen:
- Aufklärungs-, Auskunfts- und Belegobliegenheit
- Abwehr oder Minderung des Schaden
- Zumutbare Weisungen des Versicherer sind zu befolgen
Folgende Sanktionen könne bei Verletzung der Obliegenheiten eintreten
Verschuldensgrad | Kausalität | Sanktionen |
(einfache) Fahrlässigkeit | nicht relevant | keine/es besteht volle Leistungspflicht |
grobe Fahrlässigkeit | muss vorliegen | Leistungskürzung im Verhältnis zum Verschuldensgrad |
Vorsatz | muss vorliegen | 100% Leistungsfrei |
Arglist | nicht relevant | 100% Leistungsfrei |
Auszug von Obliegenheiten einzelner Versicherunssparten (nicht abschließend)
Einbruchdiebstahl:
Erstellen eine Stehlgutliste sowie eine polizeiliche Anzeige
Unfallversicherung:
Unverzügliche Konsultierung eines Arztes, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer informieren.