Kosten-Check 2026: Was die neuen Beitragsbemessungsgrenzen wann der Wechsel in die PKV wirklich Sinn macht!
Die gesetzlichen Sozialsysteme in Deutschland passen sich jährlich an die Einkommensentwicklung an. Die nun vorliegenden Werte für 2026 zeigen, wie stark sich die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) erhöhen.
Diese Anpassung ist ein zweischneidiges Schwert: Sie stabilisiert die Beitragssätze für kleine und mittlere Einkommen, führt aber gleichzeitig zu einer spürbaren Mehrbelastung für Besserverdienende.
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen 2026 im Überblick
Versicherungszweig
Krankenversicherung
Pflegepflichtversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
BBG 2026 (p.a.)
69.750,00 EUR
69.750,00 EUR
101.400,00 EUR
101.400,00 EUR
BBG 2025 (p.a.)
66.150,00 EUR
66.150,00 EUR
96.600,00 EUR
96.600,00 EUR
Die Konsequenzen der Erhöhung
Die steigenden BBGs führen zu einer direkten Erhöhung der Maximalbeiträge:
Rentenversicherung: Der maximale Monatsbeitrag steigt auf 1.571,70 EUR, eine Steigerung um 74,40 EUR.
Kranken- und Pflegepflichtversicherung (kinderlos, inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag): Der maximale Monatsbeitrag steigt auf 1.261,32 EUR, eine Mehrbelastung von 87,15 EUR monatlich.
Fazit: Wer über der BBG liegt, zahlt 2026 spürbar mehr in die Sozialsysteme ein. Dies macht die Frage nach Alternativen dringlicher denn je.
PKV-Wechsel: Wann macht es wirklich Sinn?
Die Beitragsbelastung wird zusätzlich verschärft durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) von 6.150,00 EUR auf 6.450,00 EUR Monatsgehalt. Nur wer dieses Einkommen überschreitet, darf als Angestellter überhaupt in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Achtung: Die Argumentation, die PKV sei ein reines “Sparmodell”, ist fachlich falsch! Ein Wechsel muss auf einer durchdachten Lebensplanung basieren.
1. Familienplanung ist Pflicht
Wer jung ist und wechselt, muss die zukünftige Familienplanung berücksichtigen:
In der PKV sind Kinder beitragspflichtig (im Gegensatz zur beitragsfreien Familienversicherung in der GKV).
Diese Beiträge sind zu finanzieren. Zwar leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 50 % des Beitrags (gedeckelt durch den GKV-Höchstzuschuss), die Differenz muss jedoch privat getragen werden.
Unsere Empfehlung: Beim Wechsel sollten Rücklagen zur Finanzierung der Kinderbeiträge gebildet werden.
2. Die Renten- und Altersfinanzierbarkeit
Die Annahme, die PKV sei im Alter unbezahlbar, ist nur bedingt korrekt.
Der PKV-Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen (wie in der GKV), sondern nach dem individuellen Risiko und dem gewählten Tarif.
Der Schlüssel zur Altersfinanzierung liegt in der frühen und konsequenten Bildung von Altersrückstellungen.
Wichtige Prüfung: Nur wenn Ihre Altersvorsorge geprüft und gesichert ist, sollten Sie den Wechsel in Erwägung ziehen. Geringe Renteneinkünfte machen die Beitragsfinanzierung im Alter in der Tat schwierig, wenn keine ausreichenden Rücklagen gebildet wurden.
3. Der Fokus liegt auf der Leistung
Der größte Vorteil der PKV liegt in der Leistungssicherheit und -qualität:
Höheres Leistungsniveau: Insbesondere bei Zahnersatz, Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus bietet die PKV oft deutlich bessere und höhere Leistungen als die GKV.
Vertragsgarantie: Anders als die Sozialgesetzgebung kann der private Vertrag nicht einseitig gekürzt oder die Leistung reduziert werden. Diese Planungs- und Leistungssicherheit wird besonders im hohen Alter zu einem unschätzbaren Wert.
Fazit
Die PKV kann ein hervorragendes Vehikel zur Kostenoptimierung und zur Erhöhung Ihrer Rücklagenquote sein. Sie ist jedoch kein Mittel zur bloßen Erhöhung der Konsumausgaben.
Die Entscheidung für die Private Krankenversicherung ist eine der wichtigsten wirtschaftlichen Entscheidungen Ihres Lebens. Sie erfordert Vernunft, eine umfassende Planung der gesamten Lebensspanne und die Befähigung zu wirtschaftlich sinnvollen Entscheidungen.
Bevor Sie handeln: Die Beratung für eine Private Krankenversicherung ist umfangreich und muss Ihre individuelle Situation – von der Familienplanung bis zur Rentenprognose – detailliert erörtern.