Kleine Fuge große Wirkung
Der Weg zu einer passenden Gebäudeversicherung ist gespickt von langen Versicherungsbedingungen und Rechtsprechung.

Leitungswasserschänden können teuer werden und wenn dann das Recht gegen einen ist bleibt man schnell auf 17.575,70 EUR sitzen. Der Fall, aber vorab eine Lösung!
Die Allgefahrendeckung verzichtet auf die Aufzählung der Gefahren – Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel. Bei der Allgefahrendeckung ist alles versichert, was nicht ausgeschlossen ist und in diesem Fall wäre der Versicherungsnehmer sicher mit einer Regulierung und ohne Rechtsstreit davon gekommen.
Beginnen wir beim Leistungswasser
Leitungswasser ist wie der Begriff schon sagt, ein Schaden der durch Wasser aus Leitungen entsteht und nicht irgendeinem Wasser – und auch nur dann, wenn:
damit verbundenen Schläuchen oder
den mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen
es aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungsrohren
bestimmungswidrig austritt. Man sollte also meinen, dass das Wasser das durch ein undichte Silikonfuge einen Schaden verursacht, auch zu einer Regulierung durch den Versicherer führt.
Der Bundesgerichtshof sieht das jedoch, zusammengefasst (BGH Az IV ZR 236/20), so:
Duschen in ganz unterschiedlichen Bauweisen, sind kaum abgrenzbare Teile eine Raumes oder sogar ganze Räume und können so nicht als mit dem Rohrsystem verbundene sonstige Einrichtungen im Sinne der Versicherungsbedingungen gesehen werden. Der Versicherer ist somit von seiner Leistungspflicht frei und der Versicherungsnehmer muss den Schaden in Höhe von rund 18.000,00 EUR selbst tragen.
Tipp vom Makler
Lassen Sie Ihre Silikonfugen regelmäßig auf Funktion prüfen, dass diese auch dicht sind. Alternativ sollte möglichst vollkommener Versicherungsschutz unterhalten werden, denn wir wissen nicht was in naher Zukunft vor Gericht landet! Vollkommenen Versicherungsschutz bieten sogenannte Allgefahrendeckungen.