Allgefahrdeckung für selbstgenutzes Wohneigentum
Stell Dir vor, wir schreiben das Jahr 2063, die Menschen haben den Warp-Antrieb erfunden und können schneller als das Licht fliegen. Mit diesem Fortschritt werden die Vulkanier auf uns aufmerksam und statten der Erde einen Besuch ab. Leider hat Spock das Navi noch auf Lichtjahre eingestellt und somit landet das Ufo auf Deinem Haus. Was nun?
Sicher, dass Beispiel ist sehr abstrakt – doch erinnern wir uns an den Lockdown durch die Corona-Pandemie. Viele Schließungsversicherungen und Veranstaltungsversicherungen waren von der Leistung frei, weil das SARS-Cov 19 nicht gegenstand der Versicherungsbedingungen gewesen ist und erst später in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurde. Veranstalter und Gastronomen, denen bewusst war, das Versicherungen auch für unvorhersehbare Ereignisse da sein müssen, haben die teurere All-Risk Versicherung abgeschlossen. Im Ergebnis konnten sich diese Personen zurücklehen und hatten keine Sorge wegen ihrer Existenz.
Die Allgefahrdeckung ist weiter auch sehr angenehm zu beantragen. Statt der üblichen und sehr komplizierten Wertermittlung nach dem Wert 1914, wird lediglich die Wohnfläche angegeben. So kannst Du sicher sein, dass sich keine Fehler bei der Berechnung, z.B. auf Grund fehleinschätzung der Bausubstanz, eingeschlichen haben.
Schadenbeispiel
Wenn Schäden am Rohrsystem entstehen, dann kann es mitunter sehr teuer werden – Besonders dann, wenn Ableitungsrohre auf dem Grundstück beschädigt sind. In den üblichen Versicherungsbedingungen ist der Wurzeleinwuchs ausgeschlossen, genauso der Muffenversatz. Wer sich den ein oder anderen Radweg anschaut, der weiss was das Wurzelwerk von Bäumen anrichten kann. In der All-Risk Police ist ein solches Schadenbild versichert.