Check24 verliert gegen BVK
Vor zwei Monaten wurde bekannt, dass der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen Check24 Klage eingereicht hat. Das Landgericht München hat der Klage des BVK stattgegeben – Check24 prüft jedoch Rechtsmittel.
Wer zum „Jubiläumsdeal“ bei Check24 eine bestimmte Versicherung abgeschlossen hat konnte eine Rückvergütung von bis zu 12 Monatsbeiträgen erhalten. Hier hat der BVK einen verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot gesehen und geklagt. Am 04. Februar 2020 hat das Landgericht München (Az 33 O 3124/19) sein Urteil gesprochen.
BVK Präsident Michael H. Heinz zum Urteil
„solche Aktionen sind künftig verboten“ Der BVK hat gegen Check24 voll gewonnen. Mit derartigen Sondervergütungen einen Vertragsabschluss zu erzielen sind gesetzwidrig. Die unter dem Begriff Provisionsabgabeverbot bekannte Rechtsnorm umfasst nicht nur die Abgabe von Provisionszahlungen, sondern auch die Leistungen sowie das Versprechen jeder anderen Art von Sondervergütung durch den Versicherungsvermittler oder dem Versicherungsunternehmen.
Die Kundensicht ist entscheidend
Der Jubiläumsdeal von Chck24 war so gestaltet, dass der Rabatt von anderen Vermittlungstöchtern, die ebenfalls als Makler zugelassen sind, lediglich versprochen wurde. In den Teilnahmebedingungen wurde jedoch festgehalten, dass der Kunde erst den vollen Jahresbeitrag zu zahlen hat. Erst später wurde von der Muttergesellschaft ein Ausgleich in Höhe des Rabattes vorgenommen.
Dem Kunden war, laut BVK, in der Regeln nicht bekannt, dass die Check24 GmbH nicht die Anbieterin der Website ist auf der der Versicherungsvergleich stattfindet und der Abschluss erfolgt.
Dem schloss sich auch das Gericht an.
Check24 bedauert das Urteil
Laut erster Stellungnahme bedauert Check24 das Urteil, nun sei es dem Unternehmen verwehrt, mit solchen Aktionen, „mit echtem Kundenvorteil“ zu schaffen. Dennoch will das Unternehmen die Urteilsbegründung nach Rechtmittel prüfen. Sollte binnen vier Wochen keine Berufung erfolgen, ist das Urteil rechtskräftig.
Der Geschäftsführer von Check24 Christoph Röttele, sagte: „In der Praxis wird das Urteil für uns keine Bedeutung haben, die Jubiläumsaktion ist lange vorbei“ Er verwies weiter darauf, das das Unternehmen Ende 2019 auf dem Portal mit Hotelgutscheinen mit bis zu 500,00 EUR geworben hat. „Gegen diese Art der Belohnung hat es keine juristischen Einwände seitens der BVK gegeben“
Der BVK kontrolliert weiter
„Wir kontrollieren weiterhin regelmäßig, ob Check24 sich an Recht und Ordnung hält“ Sagte Eichele vom BKV