Ein lauter Knall, ein Poltern – und plötzlich verliert das Auto an Stabilität: Ein Reifenplatzer ist für viele Autofahrer eine Schrecksekunde. Doch noch unangenehmer wird es, wenn im Nachgang die Kfz-Versicherung die Regulierung des Schadens verweigert.
Genau das ist einem Autofahrer aus Sachsen passiert, dessen Fall nun auch für Versicherungsnehmer in Gütersloh und Umgebung wichtig ist.
Ein Unfall liegt nur dann vor, wenn ein unmittelbar von außen einwirkendes, plötzliches und mechanisches Ereignis den Schaden verursacht.
Ein Platzen des Reifens „von selbst“ – also ohne Schlagloch, Bordstein oder Fremdkörper – erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Ein Autofahrer befuhr die A4 bei Dresden, wechselte die Spur – plötzlich platzte der Reifen.
Ein Gutachter stellte jedoch fest: keine Fremdeinwirkung, aber erhebliche Vorschäden am Reifen.
Die Versicherung lehnte die Schadenzahlung ab – zu Recht, wie das Gericht bestätigte.
Für Autofahrer aus Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Verl oder Herzebrock-Clarholz bedeutet das:
Auch ein vermeintlicher „Unfall“ kann schnell kein versicherter Schaden sein, wenn die Ursache im eigenen Fahrzeug liegt.
Einige Versicherer bieten spezielle BBBS-Klauseln (Brems-, Bruch- und Betriebsschäden) an.
Diese erweitern den Versicherungsschutz auch auf eigene Betriebsschäden, die sonst ausgeschlossen wären – also auch auf Fälle wie Reifenplatzer oder Motor- und Fahrwerkschäden ohne Fremdeinwirkung.
Tipp: Regelmäßige Wartung und Inspektionen in einer Fachwerkstatt reduzieren das Risiko erheblich und sind oft Voraussetzung für den vollen Versicherungsschutz.