Betriebsstätten versichern.
Wenn es um das eigene Betriebsvermögen geht.
Als Betriebsstätte definieren wir grundsätzlich Ihren Produktionsort, Ihre Warenlager, Ihres Geschäfts bzw. Verwaltungsort. Ihre Sachanlagen haben neben einem materiellen Wert auch einen Ertragswert. So gilt es zum einen die korrekten Versicherungssummen zu ermitteln und auch den Ausfallwert, wenn das Schadenereignis eingetreten ist.
Versicherungslösungen für die Betriebsstätte
Geschäftsgebäude
Ein Geschäftsgebäude ist ein mit dem Erdboden fest verbundenes Bauwerk, das gegen äußere Einflüsse schützt und nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.
Abweichend zu der Wohngebäudeversicherung, die eine verbundene Versicherung ist, sind bei der gewerblichen Gebäudeversicherung die versicherten Gefahren einzeln benannt.
Inventar
Versichert sind alle in das Gebäude eingefügten, beweglichen Sachen.
Abweichend zu Hausratversicherung, die eine verbundene Versicherung darstellt, sind die versicherten Gefahren einzeln benannt.
Stationäre Maschinen
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Maschine, maschinellen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen – sofern sie stationär installiert wird und sie betriebsfertig und Erprobungsläufe abgeschlossen sind.
- Bedienfehler
- Konstruktions-, Material oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Versagen von Mess-, Regel oder Sicherheitseinrichtungen
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Zerreißen infolge von Fliehkraft
- Überdruck oder Unterdruck
- Frost, Sturm oder Eisgang
Elektronik
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten elektronischen Anlagen und Geräte und sie betriebsfertig und Erprobungsläufe abgeschlossen sind.
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,
seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder
Implosion; - Wasser, Feuchtigkeit;
- Sturm, Frost, Eisgang oder Überschwemmung.
Geschäftsgebäude
Ein Geschäftsgebäude ist ein mit dem Erdboden fest verbundenes Bauwerk, dass gegen äußere Einflüsse schützt und nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.
Abweichend zu der Wohngebäudeversicherung die eine verbundene Versicherung ist, sind bei der gewerblichen Gebäudeversicherung die versicherten Gefahren einzeln benannt.
Inventar
Versichert sind alle in das Gebäude eingefügten, beweglichen Sachen.
Abweichend zu Hausratversicherung, die eine verbundene Versicherung darstellt, sind die versicherten Gefahren einzeln benannt.
Stationäre Maschinen
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Maschine, maschinellen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen – sofern sie stationär installiert wird und sie betriebsfertig und Erprobungsläufe abgeschlossen sind.
- Bedienfehler
- Konstruktions-, Material oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Versagen von Mess-, Regel oder Sicherheitseinrichtungen
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Zerreißen infolge von Fliehkraft
- Überdruck oder Unterdruck
- Frost, Sturm oder Eisgang
Elektronik
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten elektronischen Anlagen und Geräte und sie betriebsfertig und Erprobungsläufe abgeschlossen sind.
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,
seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder
Implosion; - Wasser, Feuchtigkeit;
- Sturm, Frost, Eisgang oder Überschwemmung.
Allgefahren-Deckung
Die Allgefahrendeckung, auch “All-Risk-Police” genannt, ist der wohl umfangreichste Versicherungsschutz für Unternehmen. Was bei technischen Versicherungen gang und geben ist, sollte er Maßstab für Ihre Gebäude- und Inventarversicherung sein. Der besondere Vorzug der All-Risk ist die umgekehrte Beweislast, der Versicherer muss nachweisen, dass der Schaden ein Ausschlusstatbestand ist.
Branchen Spezial
Apotheke
Bei einer Apotheke kommen nach einem Schadenfall besondere Kontroll- und Hygienevorschriften zum Tragen. Doch wer ist hier im Zweifel der zuständige Gutachter?
Bei einer Apotheke kann dies nur der Pharmazierat oder Amtsapotheker sein. An dieser Stelle findet sich regelmäßig eine Sollbruchstelle in der Inhalts- bzw. Gebäudeversicherung.
Baugewerbe
Unternehmen der Baubranche sind besonderen Risiken ausgesetzt. Materialien und Betriebsausstattung werden nicht nur in Gebäuden auf dem Betriebsgrundstück, sondern auch auf Baustellen, z.B. in Baucontainern, Baubuden etc. gelagert.
Auf Wunsch bieten wir Versicherungsschutz für die Container selbst und darüber hinaus auch für die in den Containern gelagerte Betriebsausstattung und Materialien an.
Landwirtschaft
Apotheke
Bei einer Apotheke kommen nach einem Schadenfall besondere Kontroll- und Hygienevorschriften zum Tragen. Doch wer ist hier im Zweifel der zuständige Gutachter?
Bei einer Apotheke kann dies nur der Pharmazierat oder Amtsapotheker sein. An dieser Stelle findet sich regelmäßig eine Sollbruchstelle in der Inhalts- bzw. Gebäudeversicherung.
Baugewerbe
„Unternehmen der Baubranche sind besonderen Risiken ausgesetzt. Materialien und Betriebsausstattung werden nicht nur in Gebäuden auf dem Betriebsgrundstück, sondern auch auf Baustellen, z.B. in Baucontainern, Baubuden etc. gelagert.
Auf Wunsch bieten wir Versicherungsschutz für die Container selbst und darüber hinaus auch für die in den Containern gelagerte Betriebsausstattung und Materialien an