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Versicherungsgeschichte trifft modernen Zeitgeist

Schon seit über 3.700 Jahren begleitet uns das Prinzip der Versicherung: Bereits im Gesetzbuch des babylonischen Königs Hammurabi aus dem Jahr 1750 v. Chr. finden sich erste Regelungen zur Absicherung von Handelskarawanen gegen Verluste durch Raubüberfälle. Dieses historische Fundament zeigt, wie wichtig Absicherung schon immer war – und auch heute noch ist.

Obwohl Sie (und ich) keine 3.775 Jahre alt sind, ist die Geschichte der Versicherung ein wertvoller Leitfaden für den richtigen Umgang mit Risiken. Denn in unserer modernen Welt gibt es viele und komplexerer Gefahren, die versicherbar sind – aber nicht jede muss tatsächlich versichert werden.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie genau den Schutz erhalten, den Sie brauchen. 

Versicherungsgeschichte trifft modernen Zeitgeist

Schon seit über 3.700 Jahren begleitet uns das Prinzip der Versicherung: Bereits im Gesetzbuch des babylonischen Königs Hammurabi aus dem Jahr 1750 v. Chr. finden sich erste Regelungen zur Absicherung von Handelskarawanen gegen Verluste durch Raubüberfälle. Dieses historische Fundament zeigt, wie wichtig Absicherung schon immer war – und auch heute noch ist.

Obwohl Sie (und ich) keine 3.775 Jahre alt sind, ist die Geschichte der Versicherung ein wertvoller Leitfaden für den richtigen Umgang mit Risiken. Denn in unserer modernen Welt gibt es viele und komplexerer Gefahren, die versicherbar sind – aber nicht jede muss tatsächlich versichert werden.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie genau den Schutz erhalten, den Sie brauchen. 

News

Veranstaltung für Selbstständige

Neuer Kurs an der Volkshochschule Gütersloh! “Versicherungen in der Selbstständigkeit”

Datum: Dienstag, 28. Oktober 2025

Uhrzeit: 18:00 Uhr

Ort: Volkshochschule Gütersloh

Die zehn häufigsten Fragen zum Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag seines Kunden und ist eigenständiger Unternehmer. Ob er als „unabhängig“ gilt, ist umstritten: Verbraucherschützer verneinen dies wegen der Vergütung durch Versicherer, während Fachanwälte auf die vertragliche Bindung zum Kunden und die breite Produktauswahl verweisen. Meine persönliche Meinung ist, das Unabhängigkeit eine Charakterfrage ist, man sollte sich als Makler fragen: “Lasse ich mich vom Versicherer vor den Karren spannen?”

Die Vergütung des Versicherungsmaklers ist in der Versicherungsprämie enthalten und wird, gewohnheitsrechtlich, als Courtage vom Versicherer gezahlt. In seltenen Fällen kann der Makler auch direkt vom Kunden per Honorarvereinbarung bezahlt werden. Leistungen außerhalb der Versicherungsvermittlung können über eine separate Servicevereinbarung abgerechnet werden, wenn dies explizit gewünscht ist.

Seit der VVG-Reform 2008 ist die Berufsbezeichnung „Versicherungsmakler“ geschützt. Nur wer bei der IHK als Versicherungsmakler geführt und im Vermittlerregister als Versicherungsmakler eingetragen ist, darf sie führen. Die Industrie- und Handelskammer hat dann die hohen Berufskriterien geprüft, die für einen Makler erforderlich sind. Wer dennoch den Anschein erweckt, als Makler zu handeln, gilt rechtlich auch als solcher – mit dem Risiko für den Kunden, dass im Schadensfall die Pflichtversicherung bei Berufsfehlern nicht greift.

Der Versicherungsmakler führt eine objektive Marktanalyse durch, informiert über passende Produkte und prüft neben den Angeboten auch die Finanzkraft des Versicherers – inklusive Bilanzbewertung. Darüber hindaus wird die Servicequalität und das Verhalten im Schadenfall festgehalten.

Der Versicherungsmakler ist nicht neutral, sondern als Sachwalter allein den Interessen des Kunden verpflichtet. Dies wurde bereist 1986 vom Bundesgerichtshof festgestellt. Der Gesetzgeber hat die höchstricherliche Entscheidung im Jahr 2008 auch in entsprechenden Gesetzesnormen verankert.

Diagnose: Der Makler ermittelt Ihre Situation, Bedürfnisse und erfasst bestehende Verträge. Wichtig ist hierbei eine korrekte Wertermittlung vorzunehmen.

Marktuntersuchung: Der Versicherungsmakler nimmt anhand der festegestellten Daten eine Marktsuntersuchung vor. 

Beratung: Auf dieser Basis erklärt er passende Produktlösungen.

Vermittlung: Er beantragt den Versicherungsschutz oder beauftragt die Deckung.

Betreuung: Auch nach Vertragsabschluss bleibt er Ihr Ansprechpartner für Änderungen und Schadensfälle.

Schadenservice: Der Versicherungsmakler unterstützt bei der Schadenabwicklung. von Der Erstaufnahme bis hin zur Prüfung der Regulierungssumme. 

Der Versicherungsmakler kann Verträge fast aller deutschen Versicherer übernehmen – so haben Kunden alle ihre Versicherungen zentral in einer Hand.

Online-Vergleichsportale bieten einen ersten Überblick, ersetzen aber keine persönliche Beratung. Der Versicherungsmakler kennt Ihre Situation, erklärt das Kleingedruckte und bleibt auch nach Vertragsabschluss an Ihrer Seite.

Die Maklervollmacht erlaubt dem Makler, im Namen des Kunden mit Versicherern zu kommunizieren und dessen Interessen zu vertreten – dies gilt ausschließlich im Rahmen des Versicherungsmaklervertrags.

Versicherungsmakler betreuen Privat- und Firmenkunden – egal ob Angestellte, Beamte oder Selbstständige. Voraussetzung: Wohnsitz in Deutschland und der Wunsch nach wirtschaftlich sinnvollen Entscheidungen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
–    Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
–    Die Achtung der Menschenrechte
–    Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.


Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

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