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Versicherungen sind mehr als eine Pflicht – sie sind das Fundament für finanzielle Sicherheit und Selbstbestimmung. So schön die Lebensqualität in Gütersloh auch ist, Schicksalsschläge, politische und wirtschaftliche Veränderungen oder einfach nur Pech machen auch hier nicht halt. Mit einer sorgsamen Analyse lässt sich feststellen, welche Auswirkungen die Realisierung eines Risikos hat und wie man diese Risiken korrekt auf einen Versicherer transferiert.
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Versicherungen sind mehr als eine Pflicht – sie sind das Fundament für finanzielle Sicherheit und Selbstbestimmung. So schön die Lebensqualität in Gütersloh auch ist, Schicksalsschläge, politische und wirtschaftliche Veränderungen oder einfach nur Pech machen auch hier nicht halt. Mit einer sorgsamen Analyse lässt sich feststellen, welche Auswirkungen die Realisierung eines Risikos hat und wie man diese Risiken korrekt auf einen Versicherer transferiert.
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Ein Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag seiner Kunden und ist rechtlich als selbstständiger Unternehmer tätig. Doch ob er wirklich als unabhängig gilt, wird häufig diskutiert: Verbraucherschützer argumentieren, dass die Vergütung durch Versicherer diese Unabhängigkeit einschränkt. Fachanwälte hingegen betonen die vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Kunden sowie die große Auswahl an Versicherungsprodukten.
Meiner Meinung nach ist Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb weniger eine Frage von der Rechtsprechung, die bisher lediglich erst auf OLG-Ebene, erfolgt ist. Sie ist vielmehr eine Frage der Haltung des Maklers und seinem Verständnis zur Berufausübung. Jeder Makler sollte sich ehrlich fragen: „Lasse ich mich vom Versicherer vor den Karren spannen oder stehe ich konsequent, unter Beachtung des evtl. Doppelrechtsverhältnis, für die Interessen meiner Kunden?“ Liegt dieses Verständnis zum Beruf nicht vor, währe die Tätigkeit als Mehrfachagent die passendere Berufswahl.
Die Vergütung eines Versicherungsmaklers ist in der Versicherungsprämie bereits enthalten und wird nach gängiger Praxis als Courtage direkt vom Versicherer ausgezahlt. In bestimmten Fällen besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Makler durch eine Honorarvereinbarung unmittelbar vom Kunden bezahlt wird. Zusätzlich können Serviceleistungen außerhalb der klassischen Versicherungsvermittlung über eine separate Servicevereinbarung abgerechnet werden – vorausgesetzt, der Kunde wünscht dies ausdrücklich.
Seit der VVG-Reform 2008 ist die Berufsbezeichnung „Versicherungsmakler“ gesetzlich geschützt. Nur wer bei der IHK offiziell als Versicherungsmakler zugelassen und im Vermittlerregister eingetragen ist, darf diesen Titel führen. Vorab prüft die Industrie- und Handelskammer, ob die hohen gesetzlichen Anforderungen an einen Versicherungsmakler erfüllt sind. Wer jedoch ohne entsprechende Registrierung den Eindruck erweckt, als Makler tätig zu sein, wird rechtlich ebenfalls als solcher behandelt – mit erheblichen Risiken: Im Schadensfall kann die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung bei Fehlern in der Beratung unter Umständen nicht greifen.
Ein Versicherungsmakler erstellt für seine Kunden eine objektive Marktanalyse und informiert umfassend über passende Versicherungsprodukte. Dabei vergleicht er nicht nur die Angebote der Anbieter, sondern bewertet auch die Finanzstärke der Versicherer – inklusive einer detaillierten Bilanzprüfung. Zusätzlich berücksichtigt der Makler die Servicequalität der Gesellschaften sowie deren Verhalten im Schadenfall, um eine fundierte und kundenorientierte Empfehlung geben zu können.
Ein Versicherungsmakler ist nicht neutral, sondern als Sachwalter des Kunden ausschließlich den Interessen seiner Mandanten verpflichtet. Dieses Grundprinzip wurde bereits 1986 vom Bundesgerichtshof (BGH) eindeutig festgestellt. Mit der VVG-Reform 2008 hat der Gesetzgeber diese höchstrichterliche Entscheidung in verbindliche Gesetzesnormen aufgenommen und damit die besondere Stellung des Versicherungsmaklers im Vergleich zu anderen Vermittlern klar definiert.
1. Diagnose:
Der Versicherungsmakler analysiert Ihre persönliche Situation, ermittelt Ihre individuellen Bedürfnisse und erfasst bestehende Verträge. Ein zentraler Bestandteil ist die korrekte Wertermittlung, um eine passgenaue Absicherung sicherzustellen.
2. Marktanalyse:
Auf Grundlage dieser Daten führt der Makler eine umfassende Marktuntersuchung durch und vergleicht verschiedene Anbieter sowie Produkte.
3. Beratung:
Anschließend erhalten Sie eine verständliche und unabhängige Versicherungsberatung, bei der passende Produktlösungen aufgezeigt werden.
4. Vermittlung:
Der Versicherungsmakler übernimmt die Beantragung des Versicherungsschutzes oder beauftragt die Deckung direkt beim Versicherer.
5. Betreuung:
Auch nach dem Vertragsabschluss steht er als Ansprechpartner für Vertragsänderungen, Fragen und im Schadensfall zuverlässig zur Seite.
6. Schadenservice:
Im Ernstfall unterstützt der Makler bei der Schadenabwicklung – von der Erstaufnahme über die Kommunikation mit dem Versicherer bis hin zur Prüfung der Regulierungssumme.
Ein Versicherungsmakler hat die Möglichkeit, Verträge nahezu aller deutschen Versicherer zu übernehmen. Für Kunden bedeutet das: alle Versicherungen zentral in einer Hand – mit nur einem Ansprechpartner für Beratung, Verwaltung und Betreuung. Durch die Übernahme der Verträge kann der Maklerkunde sicher sein, dass Änderungen der Verträge wirklich nur im Kunden-Interesse vorgenommen werden und nicht aus Provisionsinteresse, wie oft unterstellt wird.
Online-Vergleichsportale für Versicherungen liefern zwar einen schnellen Überblick über Tarife und Leistungen, können jedoch eine individuelle Beratung durch einen Versicherungsmakler nicht ersetzen. Ein Makler berücksichtigt Ihre persönliche Situation, erklärt verständlich das oft komplexe Kleingedruckte und bleibt auch nach dem Vertragsabschluss Ihr zuverlässiger Ansprechpartner – von Vertragsänderungen bis zur Unterstützung im Schadensfall.
Die Maklervollmacht berechtigt den Versicherungsmakler, im Namen seines Kunden mit Versicherungsunternehmen zu kommunizieren und dessen Interessen durchzusetzen. Diese Befugnis gilt jedoch ausschließlich im Rahmen des Versicherungsmaklervertrags, dieser stellt sicher, dass der Makler rechtlich eindeutig im Auftrag des Kunden handelt.
Ein Versicherungsmakler betreut sowohl Firmenkunden als auch Privatkunden – unabhängig davon, ob es sich um Angestellte, Beamte oder Selbstständige handelt. Voraussetzung ist lediglich ein Wohnsitz in Deutschland sowie das Fähigkeit, wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen.