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Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Was ist eine Wohngebäude-versicherung?

Oft wird für das selbstgenutzte Eigenheim eine lebenlang gearbeitet. Es soll später den Kindern vererbt werden und ist nicht nur ein Statussymbol. Doch bei der Gebäudeversicherung kann man schnell in die Falle tappen.

Neben den 39 Leistungserweiterungen die der Makler prüft, werden hier einige wichtige Punkte näher erklärt.

Auf dieser Seite erhalten Sie allgemeine Produktinformationen aus der einschlägigen Literatur und den Veröffentlichungen offizielle Stellen (z.B. des GDV) Stand 05/2022

Grundsätzlich ist erstmal das Gebäude selbst versichert und das Gebäude definiert sich wie folgt:
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne der Wohngebäudeversicherung für die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sein.
Wer also einen Gewerbebetrieb mit einer Einliegerwohnung besitzt, der muss in gewerblichen Versicherungsbereich versichert werden – da dann die überwiegend gewerbliche Nutzung stattfindet.

Natürlich sind auch einzelne Gebäudebestandteile versichert, diese lassen sich wie folgt beschreiben:

Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuelle für das Gebäude gefertigt und mit einen großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind. Dazu gehören nicht Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt sind.
Also die Heizung im Keller ist Gebäudebestadteil, die Küche vom Möbelhaus in erster Linie jedoch nicht.

Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen an das Gebäude angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.

Ein Briefkasten ist z.B. außen am Gebäude angebracht und dient den Bewohnern auch ohne deren Anwesenheit Briefpost entgegen zu nehmen. Damit ist der Briefkasten ein Gebäudezubehör und wird der Gebäudeversicherung zugeordnet.

Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundene Sachen.

Hier ist von Tarif zu Tarif genau zu lesen, was der Versicherer als weitere Grundstücksbestandteile versichert hat. Gartenzäune sind z.B. fest mit dem Grund und Boden verbunden – sie müssen jedoch in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich geklauselt sein. Daher ist an dieser Stelle der Blick in das Kleingedruckte sehr zu empfehlen

Versicherte Gefahren

Erweiterungen

Leistungserweiterungen

Wer sich die Baustelle eines Neubaus anschaut, der sieht wenn die Bodenplatte gegossen wurde Kanalrohr herausragen. Diese Rohre gelten grundsätzlich als nicht versichert (GDV Musterbedingungen). Hier solltest Du als Eigentümer einer Immobilie genau hinschauen, denn Rohre zu reparieren die unter der Bodenplatte liegen ist sehr aufwändig und mit entsprechend hohen Kosten verbunden.

ACHTUNG: Die Leistungserweiterungen zur Ableitungs- und Zuleitungsrohren sind sehr differenziert. Es kann vereinbart werden dass die Rohre auf dem Grundstück versichert sind aber auch die Rohre die nicht auf dem Grundstück verlegt sind, der Versicherungsnehmer jedoch in Verantwortung hat

Der Zeitpunkt des Schadens ist gleichzeitig  der Zeitpunkt für die Feststellung der Schadenhöhe und der Entschädigung. Da es in der Praxis sehr oft vorkommt, dass zwischen Schadenfeststellung und Wiederherstellung ein entsprechend langer Zeitraum liegt, sollten die Preissteigerungen zwischen Feststellung und Wiederherstellung mitversichert sein.

Wenn ein Wohngebäude einen Totalschaden erleidet, dann kommt es auf guten Versicherungsschutz an. Sollte der Schaden, z.B. durch ein Feuer so ausgeprägt sein, dass eine Neubau fällig wird kann es dazu kommen, dass das Bauamt auflagen für den Neubau erlässt. Diese Auflagen können mit dem Grundsatz der Gebäudeversicherung “in gleicher Art und Güter” in Konflikt geraten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Mehrkosten auf Grund behördlicher Auflagen vom Versicherer getragen werden.

Wenn ein Wohngebäude einen Totalschaden erleidet, dann kommt es auf guten Versicherungsschutz an. Sollte der Schaden, z.B. durch ein Feuer so ausgeprägt sein, dass eine Neubau fällig wird kann es dazu kommen, dass das Bauamt auflagen für den Neubau erlässt. Diese Auflagen können mit dem Grundsatz der Gebäudeversicherung “in gleicher Art und Güter” in Konflikt geraten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Mehrkosten auf Grund behördlicher Auflagen vom Versicherer getragen werden.

Mit der Wiederherstellung nach einem Versicherungsfall ist es nicht getan. Bevor die Handwerker das Gewerk vollenden können, müssen Schadstellen abgebrochen und entsorgt werden. Diese Nebenkosten können je nach Ausmaß des Schaden enorm sein.

Wenn ein Wohngebäude einen Totalschaden erleidet, dann kommt es auf guten Versicherungsschutz an. Sollte der Schaden, z.B. durch ein Feuer so ausgeprägt sein, dass eine Neubau fällig wird kann es dazu kommen, dass das Bauamt auflagen für den Neubau erlässt. Diese Auflagen können mit dem Grundsatz der Gebäudeversicherung “in gleicher Art und Güter” in Konflikt geraten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Mehrkosten auf Grund behördlicher Auflagen vom Versicherer getragen werden.

Nach einem Brandschaden sickert das Löschwasser in das Erdreich. Mit dem Löschwasser verbinden sich regelmäßig Giftstoffe – auch Quecksilber kann entstehen. Kommt der beauftragte Gutachter zu dem Ergebnis, dass das Erdkreis saniert werden muss, haben wir es also oft mit Giftmüll zu tun – entsprechend komplex und teuer sind die Entsorgungswege

Allgefahrdeckung - Best case

Wer sich nicht auf die versicherten Gefahren, Feuer, Leitungswasser, Surm/Hagel bergrenzen will und den besten Schutz für das Gebäude wünscht, für den gibt es die Allgefahrdeckung. Hier sagt der Versicherer:

Die versicherten Sachen sind gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert …
…. Insbesondere sind bisher noch nicht bekannte bzw. nicht eingetretene Gefahren mitversichert. Besonderheit ist, dass der Versicherer im Schadenfall nachweisen muss, dass es sich um einen formulierten Leistungsausschluss handelt.

Mindeststandards

Versicherungen sind, besonders in der Schadenversicherung lebende Produkte und ein Vertrag und dessen Inhalt kann veralten. Damit Sie stehts richtig aufgestellt sind, sollte Ihre Versicherung die vom Gesamtverband empfohlenen Versicherungsbedingungen des Standes 2008, 2010 oder 2018 anwenden. Bei der Wertermittlung ist die korrekte Angabe der Wohnflächen dann erfolgt, wenn diese aus dem Kaufvertrag oder Mietvertrag entnommen werden. 

Gleitender Neuwert

Die Gebäudeversicherung ist eine Schadenversicherung, sie somit an dem Grundsatz der „korrekten Bedarfsdeckung“ gebunden. Das bedeutet, dass Versicherungssummen nicht abstrakt vom Versicherungsnehmer festgelegt werden, es gilt den korrekten Versicherungswert zu ermitteln.

Da sich der ermittelte Versicherungswert der Gebäudeversicherung von Jahr zu Jahr, auf Grund der Anpassung von Löhnen und Gehältern sowie der sich entwickelnden Baukosten verändert passt sich die Prämie in der „gleitenden Neuwertversicherung“ entsprechend mit an.

Wert 1914

Der Wert 1914 ist der gängigste Versicherungswert. Hier wird der Wert des Wohngebäudes auf das Basisjahr 1914 heruntergerechnet und mit dem Faktor der Baupreisindex für das aktuelle Jahr hochgerechnet. So wird sichergestellt, das Du stets der aktuellen Baukosten richtig versichert bist.

Der Wert 1914 wurde gewählt, weil kurz vor dem 1. Weltkrieg die Immobilien-Preise am stabilsten gewesen sind.

Neben dem Wert 1914 kann eine Wertermittlung nach Wohnfläche erfolgen – mittlerweile wenden einige Versicherer auch andere Basisjahr an.

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