Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist eine Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung erbringt eine Kostenleistung im vereinbarten Rahmen für die Leistung zur Wahrnehmung rechtlicherer Interessen des Versicherungsnehmers und versicherter Personen.
Auf dieser Seite erhalten Sie allgemeine Produktinformationen aus der einschlägigen Literatur und den Veröffentlichungen offizieller Stellen (z.B. des GDV) Stand 05/2022
Versichert ist nur die Geltendmachung von deliktischen Schadenersatzansprüchen – nicht aber die Abwehr dieser (auch wenn keine Haftpflichtversicherung besteht oder die Haftpflichtversicherung sich für nicht eintrittspflichtig erklärt)
Gleichwohl kann im Fall der erklärten Nichteintrittspflicht des Haftpflichtversicherers das Vertragsrecht gegen diesen zum Tragen kommen
Die Rechtsschutzversicherung kennt keinen Beratungsrechtsschutz, der vom Versicherungsfall losgelöst ist. Die Beratung kann als erster Teil der Interessenwahrnehmung versichert sein – jedoch nur im Rahmen einer versicherten Leistungsart.
Reinen Beratungsrechtsschutz gibt es nur im Familien- und Erbrecht, wobei nach den Allgemeinen Bedingungen die Leistung über die Erstberatung ausgeschlossen ist.
Lösungen können bei Leistungserweiterungen zur Anwaltshotline sein – einige Rechtsschutzversicherer bieten gegen entsprechenden Mehrbeitrag auch über die Erstberatung hinausgehenden Versicherungsschutz in Familien- & Erbrecht an. Jedoch mit einem Sublimit und gesonderten Wartezeiten
Beim Strafrechtsschutz sollte grundsätzlich ein Leitsatz festgehalten werden:
“Je krimineller sein Sachverhalt ist, desto mehr nimmt der Versicherungsschutz ab”
Demnach spielen bei Strafverfahren zum einen er Schuldvorwurf und der Verfahrensausgang eine große Rolle.
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Der Privatrechtsschutz lässt sich insoweit abgrenzen, dass keinen Anspruch auf Versicherungsschutz haben, wenn es um:
- eine gewerbliche Tätigkeit
- freiberufliche Tätigkeit
- sonstige selbstständige Tätigkeit
geht. Die Abgrenzung erfolgt in den ARB 2021 anhand der steuerlichen Einkünfte.
Im Verkehrsrechtsschutz besteht Versicherungsschutz für die rechtliche Interessenwahrnehmung als
- Eigentümer
- Halter
- Erwerber
- Leasingnehmer/Mieter
- Fahrer
von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern. Weiter sind Sie als Fahrer oder Mitfahrer fremder oder eigener Kraftfahrzeuge, Motorfahrzeuge, zu Wasser oder in der Luft versichert. Selbstverständlich sind Sie auch im öffentlichen Straßenverkehr als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer versichert.
Im Berufsrechtsschutz besteht der Versicherungsschutz für Ihre berufliche, nichtselbstständige, Tätigkeit. z.B.
- als Arbeitnehmer
- als Beamter
- als Richter
Zu beachten ist, dass kein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen und Anhängern besteht.
Im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz haben Sie Versicherungsschutz, wenn, Sie Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile in der Eigenschaft als:
- Eigentümer
- Vermieter
- Verpächter
- Mieter
- Pächter
- sonstiger Nutzungsberechtigter
Wichtig, die Eigenschaft und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben sein. wenn Sie Objekte für eine gewerbliche, freiberuflich oder sonstige selbstständige Tätigkeit nutzen, sind bestimmte Vorrausetzungen zu erfüllen.
Wartezeiten
Die Allgemeine Wartezeit beträgt bei der Rechtsschutzversicherung drei Monate – in der Wartezeit besteht also kein Versicherungsschutz.
Ausnahmen sind:
- Schadenersatzrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Streitigkeiten aus Kauf- und Leasingverträgen fabrikneuer KFZ
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- Opfer-Rechtsschutz
Besondere (längere) Wartezeiten die nicht Gegenstand der Musterbedingungen des GDV ARB 2021 sind- z.B.:
- Scheidungsrechtsschutz
- Unterhaltsrechtsschutz
Ausschnitt Leistungserweiterungen
Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz zur Rechtsschutzversicherung anhand von 76 Leistungsmerkmalen, die je Anbieter unterschiedlich ausgestaltet sind und für individuelle Lebenssituationen wichtig oder weniger wichtig sind. Die aufgeführte Auswahl soll die Komplexität verdeutlichen.
In der Versicherungsbedingungen wird bestimmt, in welchen Leistungsarten Mediationskosten übernommen werden. Mediation sollte Grundsätzlich über alle versicherten Leistungsarten gewährleistet werden.
Eine Abwertung hat zu erfolgen wenn der Versicherer Leistungsarten von der Mediation ausschließt
Wenn mehrere Rechtsschutzfälle die ursache sind eines Rechtsschutzfalls sind, ist grundsätzlich der erste Entscheidend. Liegt der fall länger als ein Jahr vor dem Versicherungsbeginn werden diese bestenfalls nicht berücksichtigt.
Abzuwerten ist der Versicherungsschutz wenn die eingeschränkt wird oder die Einjahresregelung gar nicht vereinbart ist.
Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafanzeige die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurde. Versicherungsschutz besteht für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalt.
Leistungskurzungen sowie fehlen dieser Leistungsart begründen eine Abwertung des Versicherungsschutzes.
Beim vorliegen einer Aufhebungsvereinbarung ist der Rechtsschutzfall noch nicht eingetreten. Sollte Versicherungsschutz hier gewollt sein, muss eine Regelung in den Versicherungsbedingungen vereinbart sein.
Grundsätzlich sollten die Kosten uneingeschränkt und ohne Formerfordernis übernommen werden.
Der Disziplinar und Standesrechtsschutz umfasst die Verteidigung aus dienstlichen Vergehen und Verletzungen des Standesrechts.
Disziplinarrecht ist für Beamte Maßgeblich, das Standesrecht für Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte
Der Versicherungsschutz im Steuerrecht umfasst steuer- und abgabenrechtliche Angelegenheiten und sollte möglichst für den außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich vereinbart sein.
Der Sozialrechtsschutz umfasst Ihre rechtlichen Interessen vor den Sozialgerichten. Wie beim Steuerrechtsschutz sollte auch hier Versicherungsschutz außergerichtlich, wie auch gerichtlich vereinbart sein.
Mindeststandards
Versicherungen sind, besonders in der Schadenversicherung lebende Produkte und ein Vertrag und dessen Inhalt kann veralten. Damit Sie stehts richtig aufgestellt sind, sollte Ihre Versicherung die vom Gesamtverband empfohlenen Versicherungsbedingungen des Standes 2008 oder jünger anwenden. Im Schadenersatzrechtsschutz gilt die Folgeereignistheorie vereinbart. Die Selbstbeteiligung fällt je Rechtsschutzfall nur einmal an, auch wenn mehrere Leistungsarten betroffen sind. weiter besteht im Verkehrsrechtsschutz Versicherungsschutz bei Vertrags- und Sachenrecht und Sie sind als Nebenkläger versichert wenn Sie Opfer von Gewaltstraftaten geworden sind.
Versicherungssumme
Kostenübernahme
Viele Rechtsschutzversicherungen bieten eine unbegrenzte Versicherungssumme an. Die Versicherungssumme sollte jedoch mindestens 300.000,00 EUR betragen und für Strafkaution mindestens 100.000,00 EUR
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt:
- die gesetzlichen Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Zeugengelder
- gerichtliche Sachverständigenhonorare
- Kosten des Gegners
- Vergleichskosten
- Bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners die Kosten der Gegenseite wenn diese Zahlungsunfähig ist und der Prozess gewonnen wurde