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Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung stellt Sie von Schadenersatzansprüchen Dritter frei die aufgrund von Sach- oder Personenschäden und daraus entstehenden Vermögensschäden geltend gemacht werden.

Auf dieser Seite erhalten Sie allgemeine Produktinformationen aus der einschlägigen Literatur und den Veröffentlichungen offizielle Stellen (z.B. des GDV) Stand 05/2022

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Wobei Vorsatz bei im Rahmen der Haftpflichtversicherung selbstverständlich ausgeschlossen ist.

Versichert ist der Versicherungsnehmer, sofern eine Familienversicherung vereinbart wurde  alle Familienmitglieder des Haushalt und in Eigenschaft als Dienstherr für in seinem Haushalt tätigen Personen während ihrer Tätigkeit.

Der Versicherungsnehmer tritt Haftungsansprüche Dritter an die Versicherung ab, diese stellt ihn sodann von der Haftung frei. Der passive Rechtsschutz kommt zum Tragen, wenn der Versicherer keine Haftung des Versicherungsnehmers erkennt. Dann werden die unberechtigten Ansprüche notfalls gerichtlich abgewehrt.

Ausgestaltung des Versicherungsschutz

Ausschnitt Leistungserweiterungen

Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung anhand von 94 Leistungsmerkmalen, die je Anbieter unterschiedlich ausgestaltet sind und für individuelle Lebenssituationen wichtig oder weniger wichtig sind. Die aufgeführte Auswahl soll die Komplexität verdeutlichen.

Die gesetzliche Haftpflicht an gemieteten, geliehenen unbeweglichen sowie beweglichen Sachen kann im Rahmen der Haftpflichtversicherung mitversichert sein. Dabei ist es unerheblich, ob ein Miet- oder Pachtvertrag vorliegt.
Unterschiede finden sich in den jeweiligen Umfang der Erweiterung. Hier sollte die Nennung möglichst umfangreich und ohne weitere Ausschlüsse vorhanden sein.

Entsprechen gültiger Rechtsprechung wird angenommen, dass bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung, ein stillschweigender Haftungsausschluss vereinbart wurde – wenn es um einfach Fahrlässigkeit geht. Gesetzliche Haftpflicht würde demnach nur bei vorsätzlichen oder grob Fahrlässigen Handlungen entstehen. Daher ist die Leistungserweiterung bei Gefälligkeitshandlungen beachtenswert.
Versicherungen unterscheiden sich hier oft in der Entschädigungshöchstleistung.

Hier gilt es zu unterscheiden zwischen deliktunfähigen Kindern und deliktunfähigen Personen – Haftpflichtversicherungen verwenden zwei Leistungserweiterungen:
Kinder sind gem. § 828 Abs. 1 und 2 bis zum 7 Lebensjahr deliktunfähig. zwischen dem 7. und 10. Lebensjahr gilt Deliktunfähigkeit im Straßenverkehr. Gem. 828 Abs. 3 BGB sind Kinder zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr beschränkt deliktfähig.
Mit der Leistungserweiterung verzichtet der Versicherer auf die Deliktfähigkeit zu prüfen.
Deliktunfähige Personen sind gem. § 827 BGB bewusstlose oder psychisch gestörte Personen – in dieser Leistungserweiterung muss genau geprüft werden für welchen Personenkreis die Leistungserweiterung gilt und welche Ausschlüsse vereinbart werden.

Einige Arbeitgeber wünschen, dass eine Haftpflichtversicherung für Schlüssel vorliegt. Umfasst sind bei der Leistungserweiterung die Kosten das notwendige Austauschen der Schlösser bzw. Schließanlage, In Erweiterung die Erstattung für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen sowie die erforderliche Objektsicherung.

Die Bezeichnung Schlüssel umfasst heute auch General- und Hauptschlüssel sowie Codekarten.

Die Schlüsselhaftpflicht gilt es genau zu prüfen – es können privat, beruflich oder ehrenamtlich überlassene Schlüssel versichert werden. Bei den Versicherungen ist die Entschädigungshöchstgrenze unterschiedlich.

Entsprechen der §§ 31a, 31b BGB sind ehrenamtlich tätige Organ- oder Vereinsmitglieder dem Verein und den anderen Vereinsmitgliedern haftbar. Dies Gilt für Schäden, die sie bei der Wahrnehmung der übertragenen und satzungsgemäßen Aufgaben verursachen. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes aus dem Jahr 2013 greift die Haftung jedoch erst ab grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz, der jedoch in der privaten Haftpflichtversicherung nicht versicherbar ist.

Benzinklausel

Grundsätzlich sind alle versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger vom Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt für den Eigentümer, den Besitzer, den Halter und den Führer des Fahrzeuges. 

Mindeststandards

Versicherungen sind, besonders in der Schadenversicherung lebende Produkte und ein Vertrag und dessen Inhalt kann veralten. Damit Sie stehts richtig aufgestellt sind, sollte Ihre Versicherung die vom Gesamtverband empfohlenen Versicherungsbedingungen des Standes 2007 anwenden. Bei der Wertermittlung ist die korrekte Angabe der Wohnflächen dann erfolgt, wenn diese aus dem Kaufvertrag oder Mietvertrag entnommen werden. 

Versicherungssumme

Grundsätzlich sollte die Privathaftpflichtversicherung mindesten über eine pauschale Versicherung von 10.000.000,00 EUR verfügen. Wobei höherer Versicherungssummen in der Versicherungsprämie keinen nennenswerten Unterschied machen.
Weitaus bedeutender sind Entschädigungsgrenzen für Leistungserweiterungen. Eine Schlüsselhaftpflicht kann beispielsweise mit 5.000,00 EUR versichert sein oder mit 100.000,00 EUR – dies einzelnen Entschädigungslimits sollten zu Ihnen passen.

Höhe der Entschädigung

Das Haftungsrecht gibt vor, das der Zustand wieder herzustellen ist, der vor dem Schadenfall vorlag – somit ist die Haftpflichtversicherung eine Zeitwertversicherung.

Bei Personenschäden werden die medizinischen Kosten erstattet und aus Personen- oder Sachschäden entstehende Vermögensschäden (unechte Vermögensschäden) dies können z.B. Renten auf Grund von Erwerbsunfähigkeit sein.  

Wir stellen Ihnen ein Kontaktformular zur Verfügung, mit dem wir folgende personenbezogene Daten erheben:

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Zusätzlich erheben wir:

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