Beamte und Richter erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe zur Gesundheitsversorgung. Die unterschiedlichen Restkosten müssen über eine private Versicherung ergänzt werden. Dabei sind die 16 Beihilfeverordnungen und die Bundesbeihilfe entsprechend zu berücksichtigen.
Spezielle Berufe wie Polizeibeamte erhalten eine freie Heilfürsorge, hier ist ein spezieller Beratungsansatz erforderlich.