Maschinenversicherung
Mensch oder Maschine? Maschinen sind für viele Unternehmen, ob Handwerk, Landwirtschaft oder Produktion ein unabdingbares Hilfsmittel um die Produktion sicherzustellen bzw. Leistung zu einem wettbewerbsfähigen Preis zur Verfügung zu stellen. Doch die Annahme die Maschine wird nicht krank, ist grund falsch. Auch Maschinen können durch Defekte ausfallen oder einen Totalschaden erleiden. Hier hilft die Maschinenversicherung.
Über dieses Anfrageformular können wir eine einzelne Maschine tarifieren. Sollte es um einem Maschinenpark gehen, müssen wir Ihre Anfrage ausschreiben, hierzu ist ein persönlicher Termin erforderlich.
Was ist versichert
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem
Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
• Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,
Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
• Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss,
Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wasserman
gel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Si
cherheitseinrichtungen
• Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
• Bei fahrbaren Geräten: Feuer und – soweit beantragt – Schäden
durch Diebstah
Was wird geleistet
• Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Re
paraturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und
lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkos
ten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
• Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskos
ten der versicherten Sachen, je nach Vereinbarung bis zu einer
bestimmten Höhe, versichert.
• Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar
vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die
Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt
gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für alt“.
Datenerfassung zur Maschine
Wichtige Hinweise zur Maschinenversicherung
Bei einem Totalschaden ist es wichtig, dass die Maschine ersetzt wird. Grundsätzlich ist hier vom Wiederbeschaffungswert auszugehen. Viele Versicherer leisten aber auch in den ersten Jahren den Neuwert und hier unterscheiden sich die Policen im einzelnen
Die Versicherungssumme ist regelmäßig der Listeneupreis, auf dieser Summe wird die Versicherungsprämie ermittelt. Stellt der Versicherer im Schadenfall eine Unterversicherung fest, kann die Leistung entsprechend dem Verhältnis zu Unterversicherung gekürzt werden. Einige Versicherer verzichten auf diese Prüfung wenn die Versicherungssumme nach entsprechenden Verfahren ermittelt wurde.
Versicherungen bieten Schutz, wenn auf die Maschine eine schädigenden Wirkung von außen einwirkt. Bei inneren Betriebsschäden wirkt das Ereignis jedoch nicht von außen auf die Maschine ein, der Schaden entsteht innerhalb der Maschine.
Inbesondere bei Finanzierten oder geleasten Maschinen, kann der Widerbeschaffungswert geringer ausfallen als die Restschuld bei der Bank. Die GAP-Deckung leistet die Differenz zur Restschuld
Wenn die Maschine gewerbsmäßig vermietet wird, stellt dies eine Gefahrerhöhung dar, diese ist vorab zu Vereinbaren.
Für viele stationäre Maschinen muss ein spezielles Fundament errichtet werden. Es ist darauf zu achten, dass das Fundament mitversichert wird und in der Versicherungssumme berücksichtigt wird.
Wer den Schaden grob Fahrlässig, also ohne einfache naheliegende Überlegungen, verursacht hat muss damit rechnen, dass Versicherer im Leistungsfall entsprechend der Schwere der groben Fahrlässigkeit die Leistung kürzt. Einige Versicherer verzichten auf dem Einwand der groben Fahrlässigkeit.