Firmen KFZ-& Transportversicherung
Damit alles weiter rollt.
Das größte Warenlager Deutschlands findet sich auf unseren Autobahnen wieder. Neben dem Risiko, dass das Transportgut auf diesem Weg verloren geht oder zerstört wird, sind natürlich die Fahrzeuge ein wichtiger Bestandteil der Wertschöpfungskette. Unser Augenmerk liegt hier bei einem Versicherungsschutz, der zum einen Ihren Preiswettbewerben Rechenschaft trägt und auf der anderen Seite guten Risikoschutz bietet.
Eine Besonderheit stellen fahrbare Maschinen dar, die vorwiegend im Kreis Gütersloh und Umgebung im Baugewerbe zum Einsatz kommen.
Lösungen KFZ- & Transportversicherung
KFZ-Flotte
Unternehmen, die einen etwas größeren Fuhrpark haben, benötigen eine überschaubare Kfz-Versicherung.
Als Makler verhandeln wir Kleinflottentarife und natürlich auch Großflottentarife nach Stückpreis-Modell. Besonders wichtig sehen wir hier die regelmäßige Nachverhandlung der Prämien entsprechend der Schadenquote.
Entsprechend der allgemeinen Versicherungsbedingungen beinhaltet auch die Kfz-Flottenversicherung die:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Teilversicherung
- Kfz-Vollversicherung
Transport
Die Transport- und Luftfahrtversicherung umfasst grundsätzlich die
- Baurisikoversicherung
- Flusskaskoversicherung
- Luftfahrtversicherung
- Seekaskoversicherung
- Verkehrshaftungsversicherung
- Warenversicherung
Versichert ist die verkehrsvertragliche Haftung aus
- Haftungen nach §§ 407 ff. HGB
- nach Zustimmung des Versicherers die AGB Regelungen
- Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Güterverkehr (CMR)
- die nationalen Bestimmungen für das Verkehrsgewerbe in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraum
- des Montrealer Übereinkommens (MÜ) vom
28.5.1999, des Warschauer Abkommens von 1929
(WA) und soweit anwendbar
fahrbare Maschinen
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten elektronischen Anlagen und Geräte und sie betriebsfertig und Erprobungsläufe abgeschlossen sind.
Versichert in der Maschinenversicherung:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines
Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung - Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
Nachtzeitklausel
Die Nachtzeitklausel wird besonders bei Handwerksbetrieben benötigt, die Ihren Mitarbeitern die Baustellenfahrzeuge am Wohnort abstellen lassen.
In aller Regel wird die Bedingung, das Fahrzeug in der Nacht umfriedet abzustellen, nicht erfüllt.
Daher ist hier bei der Kfz-Versicherung ein Blick in die Versicherungsbedingungen unabdingbar.