Arbeitskraftabsicherung
Finanzielle Selbstbestimmung auch bei langanhaltender Krankheit oder Kräfteverfall
Mit unserer körperlichen Leistungsfähigkeit erwerben wir unseren Lohn, unser Gehalt. Doch auch der Mensch ist ab einem gewissen Alter von Kräfteverfall auf Grund der Gesundheit bedroht. Aber auch ein Unfall kann unser Leben aus den Bahnen reißen. Mit der Arbeitskraftsicherung sorgen wir dafür, dass Sie stets unabhängig bleiben und Ihr Einkommen oberhalb der Grundsicherung geschützt ist – optimaler Weise Sie Ihren Lebensstandard halten können.
Lösungen zur Arbeitskraftsicherung
Berufsunfähigkeit
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Fähigkeit Deinen Beruf auszuüben versichert. Kannst Du Deinen Beruf aufgrund Krankheit oder Unfall, langfristig zu weniger als 50 % ausüben, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Leistungsform ist eine Rente.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann oft mit sinnvollen Ergänzungen ausgestattet werden – u.a.:
- Arbeitsunfähigkeit
- Schwere Krankheiten
- Pflege
Grundfähigkeit
Bei der Grundfähigkeitenversicherung werden körperliche Grundfähigkeiten wie:
- Gehen
- Stehen
- gebrauch der Hände
- Autofahren
- u. v. m.
versichert.
Die Leistungsform ist eine Rente.
Die Grundfähigkeitenversicherung kann oft mit sinnvollen Ergänzungen ausgestattet werden – u.a.:
- Arbeitsunfähigkeit
- Schwere Krankheiten
- Pflege
Dread Disease
Bei der Schweren-Krankheiten-Versicherung wird die Leistung ausgelöst, wenn eine schwerwiegende Krankheit wie
- Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Schädelhirntrauma
- u. v. m.
diagnostiziert wird.
Die Leistungsform ist eine Kapitalzahlung.
Die Schwere-Krankheiten-Versicherung endet in der Regel mit dem Leistungsfall. Hier kann es sinnvoll sein, eine zweite Kapitalleistung zu vereinbaren.
Todesfall
Die Risikolebensversicherung leistet im Todesfall der versicherten Person.
Die Versicherungsleistung ist in der Regel eine Einmalzahlung – es besteht auch die Möglichkeit, eine Rente zu versichern.
Es besteht die Möglichkeit, Zusatzleistungen zu vereinbaren – z.B.:
- vorgezogenen Leistung bei schweren Erkrankungen
- Erhöhte Leistung bei Unfalltod
Berufsunfähigkeit
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Fähigkeit Deinen Beruf auszuüben versichert. Kannst Du Deinen Beruf auf Grund Krankheit oder Unfall, langfristig zu weniger als 50 % ausüben greift die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Leistungsform ist eine Rente
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann oft mit sinnvollen Ergänzungen ausgestattet werden – u.a.:
- Arbeitsunfähigkeit
- Schwere Krankheiten
- Pflege
Grundfähigkeit
Bei der Grundfähigkeitenversicherung werden körperliche Grundfähigkeiten wie:
- Gehen
- Stehen
- gebrauch der Hände
- Autofahren
- Uvm.
versichert.
Die Leistungsform ist eine Rente
Die Grundfähigkeitenversicherung kann oft mit sinnvollen Ergänzungen ausgestattet werden – u.a.:
- Arbeitsunfähigkeit
- Schwere Krankheiten
- Pflege
Dread Disease
Bei der Schweren Krankheiten Versicherung wird die Leistung ausgelöst, wenn eine schwerwiegende Krankheit wie
- Krebs
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Schädelhirntrauma
- uvm.
diagnostiziert wird.
Die Leistungsform ist eine Kapitalzahlung
Die Schwere Krankheitenversicherung endet in der Regel mit dem Leistungsfall. Hier kann es sinnvoll sein, eine zweite Kapitalleistung zu vereinbaren
Todesfall
Die Risikolebensversicherung ist eine leistet im Todesfall der versicherten Person.
Die Versicherungsleistung ist in der Regel eine Einmalzahlung – es besteht auch die Möglichkeit eine Rente zu versichern.
Es besteht die Möglichkeit Zuastzleistungen zu vereibaren – z.B.:
- vorgezogenen Leistung bei schweren Erkrankungen
- Erhöhte Leistung bei Unfalltod
Lohnfortzahlung
In der Regel leistet Ihr Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung für bis zu sechswöchiger Krankheit. Nach diesem Zeitraum übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung – mit entsprechenden Kürzungen.
Bei Selbstständigen, die evtl. freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, ist die Lohnfortzahlung enorm wichtig, da im Fall der Arbeitsunfähigkeit gar kein Einkommen erwirtschaftet wird.
Alternativlösungen
Unfall
Ein Unfall liegt vor, wenn ein
- plötzlich
- von Außen
- unfreiwilliges
- gesundheitsschädigendes
- Ereignis
auf den Körper einwirkt. Die Unfallversicherung leistet klassischerweise eine Einmalzahlung, die progressiv nach Invalidität Grad steigen kann.
Es kann sinnvoll Zusatzleistungen wie:
- Assistenz-Leistungen
- Krankentagegeld
- Todesfallleistungen
- kosmetische OPs
- Übergangsgeld
- Genesungsgeld
- Unfall-Rente
zu vereinbaren.
Pflegerente
Die Kosten, die im Fall der Pflege auf die Verwandtschaft, insbesondere Kinder zukommen, sind immens – sie können komplette Lebensplanungen zunichtemachen. Die Pflegerentenversicherung ist eine Risikoversicherung, die im Rahmen einer Lebensversicherung dargestellt wird.
Beachten Sie, dass bei erster Feststellung eines Pflegegrad Erstkosten für medizinische Technik, behindertengerechte Umbaumaßnahmen auf Sie zukommen. Daher ist eine Einmalzahlung als Leistungsmerkmal von Bedeutung.
Die Beitragsfreistellung der Versicherung ab einem bestimmten Pflegegrad sollte ebenfalls geprüft werden.
Erwerbsunfähigkeit
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht die sogenannte Erwerbsminderungsrente vor, sollten Sie im Laufe des Arbeitslebens nicht mehr in der Lage sein, irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise unterhalb der Grundsicherung liegen, ist eine Ergänzung über die private Erwerbsminderungsrente denkbar.
Unfall
Ein Unfall liegt vor, wenn ein
- Plötzlich
- von außen
- unfreiwilliges
- Gesundheitsschädigendes
- Ereignis
auf den Köper einwirkt. Die Unfallversicherung leistet klassischer Weise eine Einmalzahlung die progressiv nach Invalidität Grad steigen kann.
Es kann sinnvoll Zusatzleistungen wie:
- Assistance-Leistungen
- Krankentagegeld
- Todesfallleistungen
- kosmetische OP´s
- Übergangsgeld
- Genesungsgeld
- Unfall-Rente
zu vereinbaren.
Erwerbsunfähigkeit
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht die sogenannte Erwerbsminderungrente vor, sollten Sie im Laufe des Arbeitslebens nicht mehr in der Lage sein irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise unterhalb der Grundsicherung liegen, ist eine Ergänzung über die private Erwerbminderungsrente denkbar.
Pflegerente
Die Kosten, die im Fall der Pflege auf die Verwandtschaft, insbesondere Kinder zukommen sind immens – sie können komplette Lebensplanungen zunichtemachen. Die Pflegerentenversicherung ist eine Risikoversicherung, die im Rahmen einer Lebensversicherung dargestellt wird.
Beachten Sie, das bei erster Feststellung eines Pflegegrad Erstkosten für medizinische Technik, behindertengerechte Umbaumaßnahmen auf Sie zukommen. Daher ist eine Einmalzahlung als Leistungsmerkmal von Bedeutung.
Die Beitragsfreistellung der Versicherung ab einem bestimmten Pflegegrad sollte ebenfalls geprüft werden.