Herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto
Sie haben sich ein neues Auto gekauft, oder geleast. Dazu möchte ich erstmal gratulieren. Das neue Auto ist für die einen ein Nutzungsgegenstand für die Anderen ein Symbol der Freiheit. Doch für beide gilt, es handelt sich um eine Investition die es auch neben der Pflichtversicherung richtig zu versichern
Versicherungsumfang
Teilkasko
Die Fahrzeugteilversicherung bietet Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug die man selbst nicht oder nur schwer hätte verhindern können. Darunter zählt:
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Glasbruch
- Feuer, Explosion
- Hagel
- Marderbiss
- Diebstahl
Vollkakso
Die Fahrzeugvollversicherung umfasst Schäden, die man theoretisch selbst hätte verhindern können. Zum Beispiel der selbstverschuldete Unfall. Aber auch Schaden, bei denen die Beweislage, ob sie nun selbst verursacht wurden oder Fremdverursacht nicht erbracht werden können. Dazu zählt der Vandalismus aber auf Fahrerflucht, wenn der Täter nicht ermittelt werden konnte.
Die Fahrzeugteilversicherung ist bei einer Vollkasko stets mitversichert.
Wann macht eine Vollkasko sinn?
Grundsätzlich muss bei Kredit- oder Leasingfahrzeugen eine Vollkasko bestehen. Bei eigenfinanzierten Fahrzeugen muss die Überlegung sein “Kann und will ich aus meinen Rücklagen ein neues und gleichwertiges Fahrzeug kaufen, wenn es unter genannten Umständen beschädigt wurde und kann ich mir eine Reparatur leisten?”
Ein KFZ‑Schutzbrief ist eine sinnvolle Zusatzleistung zur normalen KFZ‑Versicherung:
Typische Leistungen:
- Pannenhilfe vor Ort (Reparatur am Straßenrand).
- Abschleppen zur nächsten Werkstatt.
- Bergung nach einem Unfall.
- Weiter- oder Rückreise (z. B. Mietwagen, Bahn oder Flug).
- Übernachtungskosten, wenn die Reparatur dauert.
- Fahrzeugrücktransport, falls das Auto nicht fahrbereit ist.
- Ersatzteilversand ins Ausland.
Bei Wahl der Werksattbindung schreibt der Versicherer die FKZ-Werksatt vor, in der das Auto bei einem Teil- oder Vollkaksoschaden zu reparieren ist. Die Werkstattbindung kann bei Neufahrzeugen oder Gebrauchtfahrzeugen mit der Garantie in Konflikt geraten und ist bei diesen Fahrzeugen ehr nicht zu empfehlen.
Die Teil- und Vollkaskoversicherung leistet den Widerbeschaffungswert den Fahrzeugs. Bei einem Leasing oder Kredit kann der Wert des Fahrzeugs geringer sein als die Restschuld bei der Bank – es entsteht ein GAP. Dieses wird mit der GAP-Deckung ausgeglichen.
Auf jeden Fall bei Leasing oder Kreditfinanzieren Fahrzeugen abschließen.
Die KFZ-Teilkasko leistet beim Zusammenprall mit Haarwild. Andere Wildarten sind erstmal nicht versichert. Mit Wahl der erweiterten Wildschadenklausel ist der Zusammenprall mit Tieren jeder Art versichert. Also auch Federwild wie Vögel und Tauben, aber auch Zuchttieren.
Wenn im Winter der Motor noch warm ist, dann nistet sich gern der Marder ein. Dabei hinterlässt er spuren in dem er Kabel, Leitungen und Schläuche anknabbert. Sachverständige finden find schnell heraus, ob die Schäden von einem Marder oder anderem Tier verursacht wurden. Daher sollte der Versicherungsschutz über den Marderbiss hinaus versichert sein.
Schäden die am Fahrzeug durch starkes Bremsen, durch einen Reifenplatzer oder ein durch den Bruch der Fahrwerkskonstruktion entstehen, nennt man BBB-Schäden (Brems-, Bruch- & Betriebsschäden) hat keine mechanische Einwirkung stattgefunden, sind die BBB-Schäden kein Versicherungsfall – dies wurde bereits durch mehrere Oberlandesgerichte bestätigt. Außer man hat hat die Leistungserweiterung vereinbart.
Parkplatzrempler sind extrem ärgerlich, zumal der Verursacher schnelle verschwindet und regelmäßig nicht ermittelt wird. Noch ärgerlicher ist es, dass man in der Vollkaskoversicherung höhergestuft wird – und so auf den Kosten hängen bleibt.
Einige Versicherer bieten den Schutz in der Teilkasko an – also oft mit geringer Selbstbeteiligung und ohne Verlust von Schadenfreiheitsrabatten.