EU-DSGVO
Die EU-DSGVO ist ein sehr sensibeles Thema, wenn es um Hackerangriffe geht, denn mit der EU-DSGVO geht ein enormes Haftungspotenzial einher. Sie betrifft in erster Line den Schutz der Daten natürlicher Personen, doch auch in vielen Business to Business Verträgen gehen Unternehmen Klauseln zum Datenschutz ein. In Artikel 33 der EU-DESGVO wird vorgeschrieben, dass eine Erkannte Datenrechtsschutzverletzung binnen 72 Stunden der zustänigen behörde anzeigen müssen, darüber hinaus wird auch beschrieben, was die Anzeige zu beinhalten hat.
Gemäß Artikel 82 der EU-DSGVO können die Bußgelder Ihre Existenz bedrohen Summen von 20.000.000,00 EUR oder 4 Prozent des Vorjahresumsatz können jedes Unternehmen ind die Knie zwingen. Aus diesem Grund ist eine Cyberpolice nicht irgend ein Versicherungsschutz - die Cyberpolice sollte zu Standardausstattung eines jeden Unternehmens gehören.