Die Eheschließung hat Auswirkungen auf folgenden Versicherungsbedarf:
Prüfung der obligatorischen Mitversicherung
Anpassung der Sachwertrisiken, da der Hausstand großer geworden ist
Auf die Pflege, wer pflegt wen und wo
Langlebigkeitsrisiko, sollen Ehepartner oder andere Familienmitglieder abgesichert werden
Hinterbeliebenen Absicherung, genügt der Bedarf, es müssen Bezugrechte angepasst werden
Solle der Ehegatte, die Ehegattin bei Krankheit oder Unfall berücksichtigt werden, wer kommt in welcher Höhe für wen auf
Gesundheitsversorgung, Versicherungsstatus der/ des Ehepartners ist zu prüfen ggf. Anwartschaften oder Mitversicherungen veranlassen
Haftuntsrisiken die obligatorsiche Mitversicherung ist zu prüfen, Umstellung auf Familientarif
Umstellung Sonstiger Risiken, wer versichert die Kinder, Änderung der Sachwerte ggf. Neuanschaffung bzw. Wohnungswechels. Das Pflegerisiko Kinder müssen evtl für Ihre Eltern aufkommen - das Vermögen wird aufgezehrt. Vollständige Neubewertung der Altersovorsorge. Änderung der Bezugsrechte bei der Hinterbliebenenversorgung und bei der Vermögensbildung. Gesundheitsversorgung, herausnahme mitversicherter Personen, Klärung versicherung der Kinder haftungsrisiken Umstellung auf Singletarif.
Prüfung des Versicherungsschutzes mitversicherung von Kindern, ggf werden Neuanschaffungen oder ein Umzu gepant. Absicherung des Pflegfalls, Kinder haften für Ihre Eltern. Anpassung des Hinterbliebenenschutz und Arbeitskraftsicherung. Klärung Gesundheitsvorsorge und Unfallschutz für den Nachwuchs
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